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Alt 01.04.2005, 22:42
presa
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Hallo Reni,

ich beziehe mich nur auf das geschriebene von Dir in Deinem ersten Beitrag.
Da geht von der gesetzesmäßigen Lage ganz klar hervor, dass der Verursacher einer Deiner Hunde war. Ob er auf den Pfiff von dem anderen Herrn gehört hat, oder nicht ist völlig unrelevant. Dein Hund ist zum anderen gelaufen und war nicht abrufbar.
Da schreibst Du auch, dass die Staatsanwaltschaft von einer Klageerhebung absieht, wenn Du die 75 Euro zahlst. Guter Rat von mir: BEZAHLE. Wenn das weiter verfolgt wird, kostet es bestimmt mehr. Dackelmischling gegen großen Hund. Wer zieht da wohl den kürzeren?

Die Gesetzeslage ist da sehr eindeutig.
Eine Schuldanerkennung bei einem Ordnungsgeld liegt auch nicht vor. Ist ja schließlich nicht Aktenkundig.
Sorry, aber so ist nun mal die Rechtslage. Der Herr hat seinen Hund abgerufen, und Ihr ward nicht in der Lage Eure abzurufen.

Diese Schilderung ist von meiner Sichtweise als Sachverständinger erstellt.
Also lieber bezahlen und Ruhe einkehren lassen. Ich würde sogar sagen, dass 75 Euro noch sehr wenig sind.
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