Zitat:
Zitat von Rocky
..... anhören - nur wenn der Hund der Einzige ist, welcher ihn geniessen kann ist das schon manchmal schon frustierend und man hätte lieber keinen (Garten).
Hallo Claudia
Ahnend für sich hast du Recht, die grösses des Grundstückes ist nicht massgebend für die artgerechte Haltung eines Hundes. Eine Grünfläche vor dem Haus, womoglich gut abgezäunt, noch etwas wild und vorallem für Hunde "Benutzungsfreundlich" ist trotzdem etwas praktisches für den Hausgebrauch. Natürlich muss das nicht sein, ein City-Dog kann viel besser gehalten sein als ein einsamer Kettenhund auf dem Land.
Die Auflage für Züchter finde ich absolut in Ordnung. Eine gute Zucht muss die Möglichkeit haben Jungtiere, läufige- und werfende Hündinnen und natürlich die Rüden bei Bedarf komfortabel (für die Hunde) trennen zu können. Dazu muss eine Liegenschaft über Platz verfügen. Ein sehr schönes Beispiel einer ausserordentlich gut geführten Zuchtstätte kann man bei Luvabull's anschauen.
Freundliche Grüsse
Beat
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Ei, logisch
Nicht, daß ich missverstanden werde. Ich spreche von der grundsätzlichen Auflage, daß man nur einen Hund bekommt, wenn man Haus mit Garten hat. Das finde ich daneben.
Vielleicht ist jemand Hundesportler, geht mit dem Hundi joggen oder gerne wandern, ist ein toller Hundler - hat aber "nur" eine Wohnung. Soll diese Person dann keinen Hund bekommen - der es sicher gut hätte - nur, weil sie über kein Haus mit Garten verfügt?
Blöd.