Leidiges Thema
Generell sehe ich das wie Tyson:
Wenn meinen Kälbern jemand entgegen kommt, nehme ich sie ohnehin immer zur Seite oder an die Leine - die Leute fühlen sich dann sicherer. Und selbst wenn die Leute sich so affig verhalten wie diese Dame, sollte man wahrscheinlich als Hundehalter lieber "kleine Brötchen backen" - man zieht ja im Zweifelsfall doch den Kürzeren.
Genaue Informationen findet man nicht nur in den jeweiligen Bestimmungen des Landeshundegesetzes und der Landeshundeverordnungen, sondern oft auch im jeweiligen Landeswald- bzw. Landesnaturschutzgesetz. Dort ist z.B. für Niedersachsen und für einige andere nördliche Bundesländer die Brut- und Setzzeitenregelung festgelegt (meist 1. Mai bis 15. Juli, gilt in der gesamten Natur).
In Naturschutzgebieten herrscht generell Leinenzwang, und in den meisten Bundesländern auch "innerhalb bebauter Ortsteile".
Sollte eine Gemeinde "auf allen öffentlichen Wegen" als Leinenverpflichtung angeben, ist das eigentlich nicht haltbar - dazu zählen nämlich dann auch alle Feld- und Wirtschaftswege, also zeitlich und örtlich unbegrenzt einfach ALLES, d.h. genereller Leinenzwang einfach überall für jedermann. (Es gibt da ein AZ 11KN38/04, aber ich weiß nicht genau, ob es darauf zutrifft - Sven???)
Kommunen sind generell in der Lage, für bestimmte Zeiten oder bestimmte Gebiete örtlich oder zeitlich begrenzte Anleingebote zu verhängen - die müssen aber garantiert irgendwo zur Kenntnis gebracht werden. Wenn man unsicher ist - am besten nachfragen bei der Gemeinde oder beim OA, bevor man sich aus dem Fenster hängt.
Auch wenn es jetzt einigen wieder mal nicht gefallen wird: Treibende Kraft hinter Leinenzwang "außerhalb der Regel" ist fast immer die Lodenlobby. Und da diese Schergen in allen Gemeinderäten, bei allen Ämtern und meist auch in der Legislative hat, kommen sie damit auch fast immer durch.
Falls ein Jäger versucht, Euch zu erzählen, es stünde im Jagdgesetz, dass.... dann lügt er (wie so oft), oder er kennt mal wieder keines der für ihn geltenden Gesetzeswerke. Weder im BJagdG noch in den Ländergesetzen steht - bisher - etwas. Nur der Jagdschutz ist geregelt (Töten angeblich wildernder Hunde und revierender Katzen).
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