In BaWü gilt im Wald ganzjährig kein Leinenzwang, solange die Hunde im Einwirkungsbereich des Hundehalöters stehen.
Leider behaupten viele Jagdberechtigte das Gegenteil, aber es ist eindeutig im Landeswaldgesetz geregelt.
Moment, ich gehe mal den Link suchen.
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