Glaube das ist sogar von Stadt zu Stadt verschieden. Bei uns gilt 20-40 Hunde immer an der Leine innerhalb der Stadt und bebauter Gebiete.
Im Wald darf der Hund ohne Leine laufen, aber nur auf den Wegen. Bei Verlassen der Wege muß er wieder an die Leine. Finde ich in Sachen Wild auch ok.
Bei Hunden die den Wesenstest mit Leinenbefreiung haben ist es ebenfalls Auslegungssache der Gemeinde ob diese in gekennzeichneten Freilaufgebieten mit dem Wesenstest wieder als "normale Hunde" eingestuft werden oder dennoch an der Leine zu halten sind.
Gemeindespezifisch / Auslegungssache.......... im Zweifels- bzw. Schadensfall wird es sicherlich immer gegen die Hundehalter ausgehen.
|