Hab mal auf die VDH-Seite geschaut und folgendes gefunden:
Zitat: Eine Wiederholungsimpfung ist nicht automatisch nach 12 Monaten fällig, sondern zu dem Zeitpunkt, der vom Impfstoffhersteller für die Gültigkeit des Impfstoffes genannt wird.
Weiteres dazu unter
http://www.vdh.de/presse/aenderung_d...verordnung.php
Vielleicht halten sich noch nicht alle daran und man sollte sich darauf berufen
Am besten, Seite ausdrucken und mitnehmen
Eine einheitliche Regelung gibt es seitens des VdH´s wohl nicht, wie es aus dieser Presseverlautbarung hervorgeht.