Zitat:
Zitat von Jacci
Hab mal auf die VDH-Seite geschaut und folgendes gefunden:
Zitat: Eine Wiederholungsimpfung ist nicht automatisch nach 12 Monaten fällig, sondern zu dem Zeitpunkt, der vom Impfstoffhersteller für die Gültigkeit des Impfstoffes genannt wird.
Weiteres dazu unter http://www.vdh.de/presse/aenderung_d...verordnung.php
Vielleicht halten sich noch nicht alle daran und man sollte sich darauf berufen Am besten, Seite ausdrucken und mitnehmen Eine einheitliche Regelung gibt es seitens des VdH´s wohl nicht, wie es aus dieser Presseverlautbarung hervorgeht.
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Dein Link ist zwar auf der VDH-Seite zu finden, aber gezeigt wird die geänderte Tollwut-Verordnung der Bundesrepublik Deutschland.