Zitat:
Zitat von Peppi
Ich kenn ganz viele Kommunen wo das schon seit Jahren so praktiziert wird.
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nicht in Bayern... ich suche mal nach den Link zu den Richtlinien des Wesenstests in Bayern...
bei Interesse schicke ich dir gerne meine Rufnummer, btw der Test ist in Bayern erst mit 18 Monaten fällig. Du must aber selbst bei deiner Gemeinde (Ordnungsamt) ein vorübergehend/vorläufiges Negativzeugnis beantragen - dazu braucht es keinen Test, weil davon ausgegangen wird das ein Junghund ungefährlich ist.
den direkten Link zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggresion + Gefährlichkeit vom 04.09. 02 (Beckstein - Bayern) habe ich leider nicht mehr und mein Scanner streikt, sorry
Ich denke aber du bekommst auch hier ein wenig Einblick:
http://www.hunde-gutachter.de/wesenstest.php