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Alt 14.04.2005, 12:13
Hugo
Gast
 
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Damit die Hundehaftpflicht relativ problemlos zahlt MUß die Aufsichtspflicht verletzt sein. Dies ist auch der Fall, wenn Dein Hund frei läuft und jemanden beißt, weil Du ja auch in gewissem Maße Deine Aufsichtspflicht verletzt hast. Wie das mit einem angeleinten Hund aussieht weiß ich nicht genau.

@ Regu
Der erste Beißvorfall eines Hundes ist in den meisten Fällen nicht so heftig. Wenn er dann als gefährlicher Hund eingestuft wird (mit event.Maulkorb-
zwang), kann schlimmeres meist vermieden werden.
LG Hugo

Geändert von Hugo (14.04.2005 um 12:19 Uhr)
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