Beat,
am Tod dieses Hundes sind einzig und allein die Besitzer schuld. Dafür macht keiner den *** bzw. dessen Vorstand verantwortlich.
Bei einer der drei Hündinnen war eine tierärztliche Versorgung notwendig. Die Hündin hat keinen Schaden genommen und es geht ihr gut.
Wenn die Hündin keinenSchaden genommen hat, warum mußte sie dann tierärztlich versorgt werden?
Eine Versagung der Teilnahme oder ein Ausschluss von der Zuchtschau ist nach der Zuchtschauordnung nicht möglich. Die Hunde wurden ordnungsgemäß gemeldet und das Meldegeld wurde entrichtet.
Das stimmt so nicht. Auf Grund der Vorfälle am Vortag hätte der Sonderleiter diese Züchter und ihre Hunde von der Ausstellung ausschließen können.
Siehe VDH-Leitfaden für Zuchtschauleiter, Sonderleiter ect.
24.§7 Ausstellungsverbot für Hunde
71. §14 Hausrecht
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Gruß Vom Acker
Anne & Co.
In Blues we trust, Blues will never die
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