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Alt 20.07.2007, 14:36
Bodo
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Zitat von Rocky Beitrag anzeigen
Die Fehltritte des Hundes waren auf seinen aggressiven Herrn zurückzuführen. Dieser rekurrierte gegen den Entscheid des
Veterinäramtes, den Hund zu töten, zuerst beim Verwaltungsgericht und schliesslich erfolgreich beim Bundesgericht. Gegenüber den Behörden hatte der Mann geprahlt, dass er schon «20 Jahre Knast» hinter sich habe und «fähig zu töten» sei.
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Quelle: www.bluewin.ch
WOBEI SICH HIER MAL WIEDER BESTÄTIGT, AN WELCHEM LEINENENDE
DAS "ASC....OCH"
( für den Ausdruck ) IST!!!!

Britta, Bodo & Co.
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