Thema: Zuchtverbot
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Alt 19.04.2005, 20:56
Benutzerbild von Anne
Anne Anne ist offline
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das bundesverfassungsgericht hat das im bundesgesetz stehende zuchtverbot für die terrierrassen für rechtswidrig erklärt.mit der begründung,ein zuchtverbot für bestimmte rassen ist länder und nicht bundesangelegenheit.
aus diesem grund konnten die terrierrassen in einigen bundesländern wieder gezüchtet werden,z.b. in schleswig-holstein.
inzwischen haben die meisten bundesländer ihre gesetze/verordnungen aufgerüstet und ein zuchtverbot verhängt.das neue gefahrhundegesetz ist in S-H ab 1.5.05 gültig und beinhaltet auch ein zuchtverbot für die terrierrassen.
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Gruß Vom Acker

Anne & Co.


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