Hallo!
Das mit dem Wesenstest bei Kat.2 Hunde ist in B.-W. so eine Sache!
Da er nicht vorgesehen ist für Kat.2 ,kommt es erst dazu wenn der Hund auffällig geworden ist.
Also folglich erst auf Einladung des Ordnungsamtes/Polizeiortsbehörde.
Trotzdem würde ich mich mal beim kompetenten Rechtsanwalt erkundigen!
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