Einzelnen Beitrag anzeigen
  #43 (permalink)  
Alt 16.08.2007, 07:23
Benutzerbild von Grazi
Grazi Grazi ist offline
Gremlinfanatischer Mod
 
Registriert seit: 21.04.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 29.613
Standard

Zitat:
Zitat von SamGamdschi Beitrag anzeigen
zu deiner Beruhigung, ich bin "voll im Bilde". Wenn du alle Beiträge dieser Reihe ließt, stellst du fest das ich vor Ort war.Auch würdest du lesen das ich vet. Medizin in den Niederlande studiert habe.
Veterinärmedizin studiert zu haben, heisst noch lange nicht, auch TA zu sein! In deinem Profil steht jedenfalls nur "Masseur&Bademeister,HP-Anw.,Tierphysiotherapeut,-heilpraktiker,-osteopath,Reittherapie,Hundeausbild."

Zitat:
Bezugnehmend deiner letzten Frage besteht ein unterschied zwischen aktuell behandelndem Tierarzt und einem befreundetem Tierarzt. Dieser findet seinen Bestand darin,für den behandelnden Tierarzt ist es rechtlich notwendig eine schriftliche Entbindung der Schweigepflicht zu haben. Der befreundete TA hingegen braucht nur ein okay der Besitzer in irgend einer Form.
Das stimmt so nicht ganz: der behandelnde TA braucht -wenn er denn glaubt, sich rechtlich abzsichern zu müssen- eine schriftliche Entbindung oder zumindest Zeugen, die eine mündliche Entbindung bezeugen. Nur so als Bsp.: wir sind mit unseren TAs nicht befreundet, haben aber ein vertrauensvolles Verhältnis. Als eine meiner Hündinnen mal von einem anderen Hund verletzt worden war, habe ich dem anderen Hundhalter freigestellt, sich direkt in der behandelnden Praxis nach der Schwere der Verletzungen zu erkundigen. Unserer TA habe ich mündlich mitgeteilt, dass evt. XY anrufen und nach dem Hund fragen würde. Eine schriftliche Entbindung von der Schweigepflicht wurde nicht von mir erbeten. Mag aber auch daran liegen, dass sich meine TA darauf verlassen kann, dass ich hinterher keinen Stunk mache, weil angeblich vertrauliche Informationen an Dritte weitergegeben wurden.

Zitat:
Es stellt sich als problematisch dar,zwingend bis Montag eine schriftliche Entbindung der Schweigepflicht dem Ta zukommen zu lassen. Selbst sollte er diese Montags vor dem Anruf in seiner Praxis haben muß er sie erst zur Kentniss nehmen. Leider ist in unseren veterinärmedizinischen Praxen zur Zeit sehr viel los - da bleibt Lektüre meistens bis zum Abend liegen.
Montag abend also...mittlerweile ist es Donnerstag. Deiner geschätzten Fachmeinung nach müssten der Züchterin also mittlerweie die entsprechenden Infromationen vom behandelnden TA vorliegen?

@Una: Ist dem so? Oder hast du den TA nach der Absage nicht mehr kontaktiert? Und falls dir ein Bericht vom behandelnden TA vorliegt: deckt er sich mit den Befunden des befreundeten TAs, der die ganze Sache zwar nur im Hintergrund, dafür aber sehr genau mitbekommen hat? Man könnte fast meinen, er habe den Hund behandelt...


@SamGamdschi: Könntest du uns bitte auch etwas zu den von Corinna (aka Kathy?) und Günther angesprochenen "Verhaltensauffälligkeiten" sagen? Schließlich hast du ja von beiden das OK, hier über alles zu schreiben...und du kanntest den Hund ja offenbar sehr gut.

Grüßlies, Grazi
__________________


Don't accept your dog's admiration as conclusive evidence that you are wonderful. (Ann Landers)

Molosser-Vermittlungshilfe und Kampfschmuser-Vermittlungshilfe