Dass Pferde Nutztiere sind wie Schweine und Rinder stimmt so nicht ganz. Für Pferde gibt es eine Übergangsregelung, den sog. Equidenpass. Darin wrid eingetragen, ob das Pferd "lebensmittellieferndes Tier" ist, damit wird es tatsächlich mit Rind und Schwein gleichgesetzt (darf z.B. auch nur für Schlachttiere zugelassene Medikamente bekommen). Wenn es als "Hobbytier" im Equidenpass eingetragen ist darf es nicht geschlachtet werden.
Einschläfern ohne triftigen Grund (wie zB unheilbare, mit Schmerzen verbundene Krankheiten) ist nie erlaubt, auch nicht bei Schlachttieren. Man kann eingeschläferte Tiere ja logischerweise auch nicht mehr essen. Da kann dann auch der ausführende Tierarzt verantwortlich gemacht werden.
Somit hat sie keine Rechtsgrundlage, die Pferde einschläfern zu lassen. Das traurige an der Sache ist allerdings, dass man den Besitzer und den Tierarzt meistens erst drankriegen kann, wenn die Tiere schon tot sind.
Grüsse, regu.
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