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Alt 18.10.2007, 23:28
Bla-bla-blubb
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Schlicht und ergreifend würde ich behaupten...das wenn man Steuern zahlt und somit als Halter des Hundes eingetragen ist...dieser einem auch gehört.
Ein mündlicher Vertrag hat auch Gültigkeit, auch wenn man die Papiere nicht hat.

Ich würd erstmal abwarten und mich besten Falls verklagen lassen...
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