Mhh schwer zu sagen, aber ich würde sagen, wenn der Hund bei ihr wohnt seit Welpenalter und sie das irgendwie nachweisen kann, steht die Züchterin in der Beweispflicht, klar sie hat die Papiere, aber wie will sie erklären, wie die jetzige Besitzerin an die Hündin gekommen ist? Also wenn die jetzige Besitzerin auch noch Zeugen bzw. Impfpass oder eine tierärztliche Aussage hat, dass der Hund schon seit Welpenbeinen an, bei ihr in Obhut ist, denke ich wird es schwer für die Züchterin!!!!!
Würde die Züchterin behaupten, dass ihr der Hund gestohlen worden wäre, hätte das wahrscheinlich keinen Bestand, da sie sich den Hund viel eher hätte zurückholen können, weil sie ja wusste bei wem er ist. Und wenn dann noch jemand bezeugen kann dass der Hund schon seit längerem bei der jetzigen Besitzerin ist, dann wird es schwer für die Züchterin etwas Gegenteiliges zu beweisen
So würd ich das sehen! Aber ich würde mir rechtlichen Rat bei einem Anwalt holen, der sich mit soetwas auskennt!