Kann man leider im Moment so klar nicht beantworten.
Seit dem "Alano/Dogo Canario FCI" Erlass 2006 des Ministeriums ist in NRW,
handhaben die Ordnungsämter dies unterschiedlich.
Wir haben im Dogo-Canario-Deutschland e.V. gerade einen Fall in Duisburg,
wo das Odrnungsamt bei einem CC, der seit 2004 angemeldet ist und eine BGH Prüfung hat,
einen Alano sieht und so einen Liste 2 Hund daraus machen will.
Ebenso Ordnungsamt Herford, wo auch ein CC als Liste 2 Hund, den Alanos zugehörig eingestufft wurde.
Aber wenn man sich dagegen wehrt, ist der CC nicht gelistet.
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