Die Erklärung ist folgendermaßen. Es gibt seit den 90iger Jahren in den Niederlanden eine Regelung (R.A.D.), das die Haltung und die Einfuhr von „pitbullartigen” Hunden verbietet. Dazu gehören eben auch Hunde wie der American Staffordshire Terrier und viele andere Hunde, die vom Muskelaufbau eben pitbullartig sind. Einzige Ausnahme ist, wenn der Hund einen anerkannten FCI-Stammbaum besitzt. Die Ideologie, die dahinter steckt, ist, dass Hunde ohne Stammbaum gefährlicher seien als Hunde mit Stammbaum. Eine Einschätzung, die jeden Kynologen, Verhaltensforscher aber auch Tierarzt unverständlich den Kopf schütteln lässt. Die Hunde ohne Stammbaum kommen in ein Hundelager, werden von unqualifizierten Gutachtern (z.B. ehemalige Polizisten oder dem AID, Allgemeiner Inspektions Dienst) begutachtet. Dann wird das Gutachten einem Gericht vorgelegt, das im Zweifelsfall oder ohne ein Gegengutachten die Tötung anordnet. Die Halter dürfen ihre Hunde nicht mehr besuchen, sie bekommen erst nach der Tötung die Erlaubnis, ihren Hund zu sehen.So wurden in den letzten Jahren eine große Anzahl von Hunden getötet, nicht weil sie auffällig oder bissig gewesen wären, nein, nur weil sie ein „pitbullartiges” Aussehen haben und keinen FCI-Stammbaum besitzen. Die Zahl der getöteten Hunde stieg ständig an. Im Jahr 2000 wurden 50 Tiere getötet, 2004 wurden 218 Hunde beschlagnahmt, davon 197 getötet, 2005 wurden 415 Hunde beschlagnahmt und 348 getötet, 2006 wurden 514 Hunde beschlagnahmt, davon 461 getötet. Die Zahl für 2007 ist, wie die Anzahl der derzeit insgesamt beschlagnahmten Hunde, nicht bekannt
Und dieses Schicksal trifft eben nicht nur, und das wäre schlimm genug, Hundehalter, die in den Niederlanden wohnen, sondern auch Touristen. Die niederländische Botschaft schrieb hierzu am 24.04.2007: „Seit 1993 ist die Einfuhr in die Niederlande von Hunden des Typs Pitbull-Terrier verboten. Dies sind Hunde, die in wesentlichem Maße den Kennzeichen entsprechen, die in der Regelung über aggressive Tiere (R.A.D.) aufgeführt sind. Für Hunde, die sehr den Pitbullartigen gleichen, wie z. B. der amerikanische Staffordshire-Terrier und der Bullterrier, gilt, dass sie nur dann erlaubt sind, wenn sie einen durch die Fédération Cynologique Internationale (FCI) anerkannten Stammbaum haben.
www.davids-revenge.de