Saarlouis - Ein Hund ist nicht schon deshalb "bissig", weil er seinem Jagdtrieb folgend kleine Tiere beißt oder fängt. Das entschied das Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis in einem Beschluss.
Nach Meinung des Gerichts ist vielmehr erforderlich, dass der Hund "eine anormal herabgesetzte Reizschwelle" besitzt (Az.: 6 L 1176/07). Das Gericht gab mit seinem in der "Zeitschrift für Landes- und Kommunalrecht" veröffentlichten Beschluss einem Hundehalter Recht. Der Kläger hatte sich dagegen gewandt, dass die zuständige Behörde seinen Hund als "gefährlich" eingestuft hatte. Anlass war die Beschwerde eines Nachbarn, der Hund habe auf dem Grundstück des Klägers eine Katze und ein Kaninchen gebissen.
Das Verwaltungsgericht war der Auffassung, die Behörde habe voreilig gehandelt. Es sei durchaus mit dem natürlichen Trieb eines Hundes zu erklären, dass er sein eigenes "Refugium" verteidigen wolle. Das Beißen dort eindringender Tiere sei daher nicht ungewöhnlich. Es rechtfertige jedenfalls nicht die Einstufung als gefährlich und die damit eventuell verbundenen Einschränkungen wie Maulkorb oder ständiger Leinenzwang.
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