Einzelnen Beitrag anzeigen
  #6 (permalink)  
Alt 24.07.2008, 23:05
Benutzerbild von Bullifan
Bullifan Bullifan ist offline
Baron / Baronin
 
Registriert seit: 20.02.2008
Ort: LKR Rhön-Grabfeld
Beiträge: 90
Standard

Ein Auszug aus "Listenhunde Bayern.de"

>Hunde der Kategorie II dürfen gehalten werden (auch ohne Leine und Maulkorb) wenn der Halter ab dem 6. Lebensmonat der Gemeinde ein vorläufiges Gutachten und mit dem 18. Lebensmonat ein endgültiges Gutachten vorlegt. Die Gemeinde erstellt dann entweder ein befristetes Negativzeugnis (6-18 Lebensmonat) oder ein endgültiges Negativzeugnis (ab 18. Lebensmonat). München (KVR, Herr Huber, Ruppertstr. 19) bildet hier die große Ausnahme. Hier reicht ab dem 6. Lebensmonat ein Antrag auf ein befristetes Negativzeugnis ohne Gutachten und erst ab dem 18. Monat ein endgültiges Gutachten. Kosten für ein befristetes Gutachten: ab 80 Euro und für ein unbefristetes Gutachten: ab 250 Euro.<
Darf ich mal erfahren von wo genau du im Frankenland kommst? (Per PN)
Ich habe für meinen Kimba ein vorläufiges Negativzeugnis bekommen (bis zum 18 Monat) und letzten Mittwoch den Wesenstest abgelegt. Ein Maulkorb brauchte er nie.
Ich würde deinem Hund keinen Maulkorb anlegen auch wenn er es müsste, ich würde es sogar drauf ankommen lassen.
Ich hoffe für dich und deinen Hund daß alles gut geht und er das Ding nicht tragen muss.
__________________
Es grüßt aus der Rhön Alex mit Kimba und Co.
www.kleintierranch.de
Mit Zitat antworten