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Alt 07.08.2008, 09:13
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Monty Monty ist offline
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 16.01.2007
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die Nummer von Frau Kassner ( Fürth )hast ja...

In Fürth, Erlangen, Schwabach, Roth, München gibt es keine Auflagen bis zum 18. Monat ( außer es fällt etwas vor, dann wird dies geändert)

Selbst in Nürnberg wird nichts mehr verlangt bis zum 18. Monat, nachdem die Stadt vor Gericht , bei meiner Klage verloren hat.

Hast du ein Fax? - ich überlege dir das Urteil vom Amtsgericht Ansbach

zu faxen ( wenn ich es endlich finde)

btw. @ Bullifan die Länge der Leine - falls dies vorgeschrieben wird muss 1,20m sein ( kürzer dürfen sie nicht)

Das Urteil ist vom Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach: AN 5 K 06. 0 1562

Entscheidungsgründe/

Ziffer 2 ( Maulkorbzwang) ist rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihren Rechten (§113 Abs. 1 Satz VwGO)

...der Beisskorbzwang müsse auch und insbesondere wegen der unstreitigen Kampfhundeeigenschaft des Hundes zusätzlich zum Leinenzwang verhängt werden, im Rahmen des Verhaeltnismaesigkeitengrundsatzes NICHT ZU HALTEN
__________________
L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4

Geändert von Monty (07.08.2008 um 10:14 Uhr) Grund: einfuegen des Aktenzeichens des Urteils vom 08. Maerz 2007
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