@Monty,
danke für deinen Hinweis. Unsere Gemeinde sieht generell Leinenzwang für Hunde ab 50cm Schulterhöhe vor (innerhalb bewohntem Gebiet), die Länge dafür lag auch generell bei 1m. Meine Gutachterin hatte beim Wesenstest eine Leinenlänge von 2m empfohlen. Mal schauen was der Herr von der VG empfiehlt.
kann ihm das Urteil ja dann präsentieren.