Zitat:
Zitat von Tanja
Danke!
Na wir hoffen auch. Bei uns in NRW kann oder soll? das Hundegesetz geprüft werden. So stand es jedenfalls drin.
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Wenn ich das richtig verstehe steht im bundesweiten Gefahrenabwehrgesetz (?), dass die Hundeverordnungen der einzelnen Länder nach einem Zeitraum von 5 Jahren zu überprüfen sind, bzw. Belege für die Richtigkeit der Annahme gefährlicher Rassen erbracht werden muss. Ist somit für alle Länder Pflicht.
Und wenn ich mich recht erinnere, hat NRW sogar schon Statistiken vorgelegt.
Finde grad nur die von 2006...
http://www.hundegesetze.de/down/NRWa...richt_2006.pdf