Zitat:
Zitat von Peppi
Wenn ich das richtig verstehe steht im bundesweiten Gefahrenabwehrgesetz (?), dass die Hundeverordnungen der einzelnen Länder nach einem Zeitraum von 5 Jahren zu überprüfen sind, bzw. Belege für die Richtigkeit der Annahme gefährlicher Rassen erbracht werden muss. Ist somit für alle Länder Pflicht.
Und wenn ich mich recht erinnere, hat NRW sogar schon Statistiken vorgelegt.
Finde grad nur die von 2006...
http://www.hundegesetze.de/down/NRWa...richt_2006.pdf
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Besser hätte ich es nun auch nicht sagen können *g* Ja stimmt genau es ist das was ich meine. Bin also mal gespannt was und wann da mal Entscheidungen getroffen werden. Wobei wir ja schon Glück hatten das der DA von Liste 1 auf 2 runtergestuft wurde (bzw von §3 auf § 10)
Meine letzte Statistik ist auch nur von 2006.