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Zitat von Tanja
Juhu, also wenn der Hund schon da ist und die dann was ändern unterliegt man eigentlich dem "Bestandsschutz". Muß man aber ggf. mit Anwalt durchhauen
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Altbestand hies es 1992 in Bayern und wir mussten schriftlich begründen warum wir unsere APBT behalten wollen (die wir schon 13 Jahre hatten
)
Wurde auch genehmigt - mit der Auflage Leinen - und Maulkorbzwang - dagegen klagten wir dann auch.
Während die Klage lief wurde unsere zahnlose Oma 2x versucht zu beschlagnahmen, mit der Begründung der Stadt Nürnberg: Frauchen klagt gegen die Auflagen und ist deshalb kein zuverlässiger Halter!
Wir hatten natürlich den Prozess gewonnen, es hat aber viele Tränen bei meiner Tochter, Nerven, jedes Vertrauen in unsere Gesetzgebung und sehr viel Geld gekostet, deshalb
bitte ich dich Brummelchen auch:
Überlege gut was auf euch zukommen kann/ könnte und ob du bereit bist für deinen Hund durch die Hölle zu gehen...