Hallo Elke,
zivilrechtlich solltest du auf alle Fälle etwas tun, auch strafrechtlich (Betrug §263 StGB) könnte tatbestandlich erfüllt sein.
Dennoch ist das im Moment sekundär, wichtig ist die Gesundheit deiner Kleinen. Dein Einsatz wird sich bestimmt lohnen, ich drück weiter.
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Es grüßt
Stefan
Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes)
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