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AW: Rechtanwalt in Bayern gesucht
Wir wünschen auch viel Erfolg und gratulieren zu Eurem Vorgehen!
:lach4: |
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Wenn ein Hund, der sich z. Zt. in Ausbildung befindet, nur noch in Außengebieten/Privatwegen von Gemeinden (dazu noch überschaubare Außengebiete -da gibt es ja bei uns soooo viele-) frei laufen darf? Du zitierst hier den § 121 OWiG. Bei genauer Interpretation kommen wir hier nämlich auf den strittigen Punkt, "ein Hund, der eine Gefahr darstellt". Genau dies soll überprüft werden, ob mein Hund, der, seit er 10 Wochen alt ist, regelmäßig Privatstunden mit einer anerkannten Sachverständigen genießt, eine solche "Gefahr" darstellt. Dafür braucht es nunmal einen RA und Gerichte, wenn das OA zu faul/unflexibel ist, um Einzelfälle prüfen und somit ihren Ermessensspielraum vollkommen außer acht lässt. |
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Zitat:
es steht da ""sondern allgemein Hunde, die eine Gefahr darstellen, z. B. durch Anspringen"" Bei meine Interpretation sind da auch freilaufende Hunde und vorallem Listenhunde damit gemeint. Allein schon weil die Allgemeine Öffentlichkeit grosse angst davor hat. Nicht Umsonst heist es Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung. ;) |
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Wie schon bei Gerd Haucke nachzulesen, ist das Problem bei solchen Formulierungen der Konflikt mit dem entsprechenden Paragraphen im Tierschutzgesetz - und das ist doch bundeseinheitlich, oder?
Ich denke es macht Sinn da mal einen Anwalt dran zu setzen. |
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Halt dich an Herrn Weidemann. Damit bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite. ich finde es gut, dass Du Dich wehrst, wir sind ja keine Schafe, die sich alles gefallen lassen. Meine Daumen sind auf jeden Fall gedrückt!
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Zitat:
Toi,toi,toi--sooooon Schiet!Ein Glück,daß ich in Meck-Pom wohne und meiner Sabberbacke so etwas nicht zumuten muß.Die läuft nämlich zu 80% ohne Leine und in öffentlichen Verkehrsmitteln habe ich den Maulkorb als Attrappe mit.Meist wird sie betuttelt und das Interesse für diese Rasse überwiegt Blubberköppe gibts immer.Angeleinte Hunde sind übrigens zickiger!Die kleinen Klobürsten(hi..hi..),die ihr Leben lang nicht von der Leine kommen,spucken nun mal Gift und Galle.Es kann der Frömmste nicht in Ruhe.....usw. Herzliche Grüße aus dem Norden,Petra |
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Danke Euch allen für Eure liebe Unterstützung.:lach4:
RA Weidemann hat noch vor Weihnachten Akteneinsicht beim OA beantragt. Jetzt sind wir mal gespannt, was drinsteht und wie es weitergeht. Evtl. ziehen die vom OA den Schwanz ein, da ja ein Verstoß der Einzelfallprüfung vorliegt. |
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Daumen sind weiter gedrückt!
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Wir drücken Euch natürlich auch die Daumen, zum Glück haben wir hier absolut keine Probleme, der MAN steht hier nicht auf der Liste :ok:
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Update:
Mittlerweile sind schon 3 Wochen nach dem Schreiben von RA Weidemann vergangen. Das OA hat es bis jetzt noch nicht für nötig befunden, einen Zwischenbescheid bzw. die Akteneinsicht an Herrn W. zu senden. :hmm: LG Bobbie |
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Das ist leider die übliche Verschleppungstaktik, meist reagieren die Ämter wenn wegen Verschleppung mit einen Mahnverfahren gedroht wird.
Ich werde das Gefühl nicht los, das einige Damen und Herren immer hoffen, das während dieser Zeit der "Schwebe" der Halter einen Fehler begeht - traurig |
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Ich wollte Éuch mal diesbezüglich auf dem laufenden halten.
Wir haben Ende März (nach Widerspruch durch RA W.) endlich die Korrektur des vorläufigen Neg.zeugnisses erhalten. ABER::traurig: Die vom OA sind KEINEN Schritt vom ursprünglichen NZ abgewichen, haben nur alles zugepflastert mit diversen Urteilen verschiedener Gerichte. :boese1: Waren dann sage und schreibe 6 (!!!) Seiten NZ. Was mich als einziges freut, der städt. Jurist hatte ARBEIT damit, und nicht zu knapp. :kicher::kicher: Laut Aussagen meiner Arbeitskollegen (die den SB kennen -ich kenn den Typen leider nicht-) ist er so eingestellt: "Das ist meine Dienstaufgabe (Job) und fertig. Ich mag Hunde ja nicht mal". Echt super. :schreck: so ein SB auf so einer Stelle. Mit RA Weidemann sind wir jetzt so verblieben, dass wir den entgültigen WT so schnell als möglich durchführen und dann bei Gleichbleiben des hundefeindlichen Bescheides (gerade für das Sozialverhalten) klagen werden (vorher natürlich der Weg Widerspruch etc.). Ich beende ja meine Beurlaubung zum 01.10. und werde dann im Amt auch mal nachfühlen... :) JEtzt meine Frage: Trotz mail vor ca. 5 Tagen, habe ich noch keine Antwort, ab WANN der WT durchgeführt werden kann. Ich habe auch diesbezügl. nichts im inet gefunden (nur so pauschalangaben zwischen 12 und 18 Mon.). Aber jede Gde. kocht da vll. ein eigenes Süppchen. Weiß evtl. jemand von Euch Bescheid, ab WANN eine Gde. (BY) ein solches Gutachten anerkennen muss. Danke. LG |
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Habe den Thread gerade erst gefunden und mich bis zum Ende "durchgearbeitet". Ich drück euch ganz feste die Daumen, dass ihr den WT so schnell wie möglich machen könnt und dann von diesen Auflagen wegkommt. Das würde ich auch auf keinen Fall mit mir machen lassen...1m Leine, Auslauf nur da wo keiner ist, nicht mal ein "öffentlicher Weg", das geht wirklich gar nicht, und ich frage mich, ob das OA sich nicht denken kann, dass bei derartigen Regeln andere Leute einfach dagegen verstoßen oder den Hund gar nicht erst melden.
Wie du das machst ist sehr vorbildlich, und ich finds super, dass ihr euch nen Anwalt genommen habt und an der Sache dran bleibt. Ist ja wirklich zum Wohle des Hundes!!! |
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Oh noch was tolles des Bescheides darf ich Euch mitteilen:
Sobald wir noch einen zusätzlichen Hund uns anschaffen würden (egal ob Dackel, Ridgeback etc.) müssten wir dies dem OA mitteilen. Auch wenn Betty ein anderes Tier (auch eines im eigenen Haushalt) verletzen oder töten würde oder eine alte Oma durch den Anblick von Betty ein entsetztes "aarg" ausrufen würde, müsste dies dem OA mitgeteilt werden. :kicher: Erst mal verletzt ein solcher Passus meine eigenen "Rechte", und zweitens wäre ein Ordnungsgeld von 200 Euro fällig. Aber anscheinend haben wir -seit wir die Eltern der Maus sind- jegliche Rechte verloren und sind asoziales Gesockse. LG |
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Was ist Betty denn nochmal für ne Rasse, dass das OA da so ein Klimbim drum macht?
Und pass bloß auf, dass sie keine Fliege fängt und 'ermordet' ;) |
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Betty ist ne MAN und gehört zu den hier allgegenwärtigen "Mafiazwergen", diesen süßen Mäusen, die seit Läufigkeit sich fast alle vom Saulus zum Paulus entwickeln.:kicher: |
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Weiter so. :lach3:
Lass Dir nix gfallen. Ich habs bei uns genau so gemacht. Die Idioten vom Landratsamt haben mich und meinen Rechtsanwalt sehr gut kennengelernt. :kicher: Alle Auflagen (außer einer) wurden abgeschmettert. Leider können sich ein solches prozedere (welches wichtig wäre, zum Schutz der anständigen Halter eines Listenhundes) nicht alle finanziell leisten. Grüßle der Milo |
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Schreib doch ne mail, dass Deine Betty nen Waschbär/Eichhörnchen/Affen oder dgl. zerrissen hat. :D Da Du so etwas melden musst, tust Du es wegen Deiner Bürgerpflicht (Auflage). :hmm: Bin gespannt, was Du für ein Schreiben kriegst. *har har würden donalds feinde lachen* Grüßle Milo *lach mich jetzt schon schepps* |
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Hey du,
also ich weiss das in Bayer erst ab dem 15. Monat ein WT anerkannt wird! Aber du musst ihn auch bis spätestens zum 18. Monat gemacht und abgegeben haben! Eine Frage, die ganzen Anwaltskosten, hast du da ne Versicherung für sowas und wenn ja welche kommt dafür auf! Ach ja und ich hab einen CC und bei mir hat sich null gefehlt! Aber am ende können wir hoffen das dieser gut OA bald das zeitliche segnet und ein netter Kerl nachkommt! Soeiner macht nämlich noch im Ruhestand probleme! LG *daumen drück* |
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Bobbie rufe mich bitte mal an, ich schicke dir die Nummer z.Z. bin ich auch meist erreichbar. Es dauert nur immer etwas bis ich zum Telefon komme.
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Antwort auf meine Frage "ab wann der WT durchgeführt werden kann"
Sehr geehrte(r) Frau / Herr ... um welche Rasse handelt es sich hierbei? Den Wesenstest kann man bereits sehr früh ablegen, da wenn Sie einen Kampfhung der Kategorie 2 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität halten bereits bis zum zweiten Lebensjahr des Hundes ein sogenanntes "vorläufiges Negativzeugnis" beantragen müssen für welches eine Wesensbegutachtung notwenig ist. Die genauen Informationen hierüber erhalten Sie aber von jedem Hundesachverständigen der ein solches Wesensgutachten anfertigt. Mit freundlichen Grüßen |
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Teil 2 von "Wanningers Geschichterln":
MEINE MAIL: Sehr geehrter Herr/Frau ich bitte um eine konkrete Aussage, ab wann (genauer Lebensmonat) man hier in Augsburg mit einem Mastino den entgültigen WT ablegen kann, damit dieser von der Ordnungsbehörde anerkannt wird. Der Hund ist im Moment 13 Monate alt und besitzt selbstverständlich ein vorläufiges Negativzeugnis der Gde.. Danke für Ihre rasche Antwort. MfG RÜCKMAIL VOM OA Laut Rücksprache mit dem Veterinäramt Augsburg ist es rechtlich oder gesetzlich nirgendwo vorgeschrieben ab wann frühestens ein Wesenstest für ein endgültiges Negativzeugnis vorgenommen werden kann. Jedoch gilt das vorläufige Negativzeugnis in den meisten Städten bis zum 2 Lebensjahr des Hundes. Die Verwaltungspraxis sieht aber meist wie folgt aus, dass mit dem 18 Lebensmonat des Hundes ein solcher Wesenstest vollzogen wird und ein endgültiges Negativzeugnis somit mit Einreichung beantragt werden kann. Mit freundlichen Grüßen |
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Is doch ne klare Aussage:D
So manchmal find ich, macht ihr euch das Leben auch selbst unnötig schwer :sorry: |
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Bei der zweiten sind die 18 Mon. so in etwa das "Maß aller Dinge". Rechtlich ist da aber nix geregelt. Lt. VO vom 15.- 18. Lebensmonat laut frau google bzw. manchmal schon ab dem 12. Monat. Was mach ich mir da also schwer?? :sorry: |
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Na, is doch prima!
Kannst machen, wie es euch am besten passt und dich auf den Spielraum berufen, den die VO bietet ;) Ein Bekannter wollte den Speicherraum über seiner DG-Wohnung zum Schlafzimmer umbauen, stellte einen Bauantrag und erhielt einen Haufen Auflagen, weil es sich um einen Wohnraum handelte. Als er nachfragte, bekam er die Auskunft, dass bei einem Hobbyraum ein Grossteil der Auflagen entfallen würde - mit dem Nachsatz, dass es ja auch Leute gäbe, die ihrer Hobbies im Schlafzimmer frönen und auch in einem Hobbyraum könne man schlafen :hmm: Kommt mir so ähnlich vor :sorry: Ach so: Er hat seit gut zehn Jahren eine 3-Zimmer DG- Wohnung mit Hobbyraum :D |
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Ganz so einfach ist es leider beim Wesenstest in Bayern nicht - den ein oder anderen nicht wohlgesonnen Sachbearbeiter, fiel dann immer ein:... die sehr frühzeitige Durchführung des Gutachtens, lässt darauf schließen, das sich der beschriebene Hund, erwachsen anders verhält...oder so ähnlich
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Bei uns recherchiert das OA meistens Deine Telefonnummer und "ruft" zurück, damit man nichts schriftliches in der Hand hat. Aber auch da gibt es ein paar "Tricks & Kniffe" ;) |
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Es könnte tatsächlich passieren, dass wir den WT zweimal machen müssten. Ich hab aber null Bock, zweimal 280 Euro an den Gutachter zu zahlen und dann auch zweimal aufs Gericht zu müssen (sollten die Auflagen nicht geändert werden). :traurig: |
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Du hast doch ein vorläufigen Test, oder hab ich das falsch verstanden?
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Wenn er ab den 15. Monat schriftlich geantwortet hat, ist das schon mal sehr praktisch und er kann es nicht mehr abstreiten. Mache einfach einen Termin aus, damit das passt auch wenn es nun 4 Wochen länger dauert als am Telefon vermutet.
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@ Bobbie: ja das hab ich auch. Aber die haben trotzdem unsere Festnetznummer herausbekommen und zurückgerufen ;)
Ist halt nicht Bayern hier :p |
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das liegt aber eher daran, was du mit deinen telefonanbieter vereinbart hast. |
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Bobbie: ich kenne min. 3 nur in auxburg,die viel zu früh den WT gemacht haben. Als sie dann endlich die aufforderung zum bezahlen der Kampfhundesteuer bekommen haben(frühesten´s im 18 monat,meistens im 2 hundesteuerjahr). war der WT nicht mehr aktuell genug. Ein Gutachter macht natürlich gerne auch schon mit 13 monaten ein WT;) erst nach 3 monaten muss ein welpe angmeldet sein.Somit schon 5 monate alt. man bekommt dann ein "Negativzeugnis" bis zur nächst jährigen Hundesteuerrechnung ,erst dann braucht man eine Gutachten über die ungefährlichkeit des hundes(WT). Somit wäre der welpe erst 17 monate. also wird zum 21 monat gewartet. In augsburg bekammen sie meist im september die aufforderung. also waren´s nochmal paar monate dazu. mit 13 WT gemacht,aber erst im 21 monat wurde es nötig. Somit war das gutachten nicht aktuell ;) sie braucheten aber eine aktuelle Begutachtung damit sie normal besteuert werden können.dann endlich bekommt man ein negativzeugnis vom amt :) |
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Grundlage dürfte die Kohle sein. Für das neg. Zeugnis durfte ich 163 Euro an die Stadtkasse löhnen. :hmm: |
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Aber das ist hier auch so.
Mit 6 Monaten meldest Du Dich in einer HuSchu an und bist mit Listi weiterhin Leinen & Maulkorb befreit, bzw. gilt Dein Hund weiterhin wie jeder 20/40 Hund (mit entsprechenden Auflagen). Mit 15 meldet man sich zum Test, oder wartet bis man Bescheid bekommt und dann ist man eh erst mit 18 oder 24 Monaten dran. Bei uns muss man (abhängig von der Stadt) den Test alle zwei Jahre machen. |
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@ cdp
Habe gerade den Hundesteuerbescheid vor mir liegen. Überschrift: HUNDESTEUERBESCHEID für 2009 UND DIE FOLGENDEN JAHRE Ich zahle für Betty jährlich 75 Euro und laut Bescheid gilt dieser Betrag auch für die nächsten Jahre. Ansonsten verstehe ich Dein Post nicht so ganz? :( Wann sollte ich denn den entgültigen WT machen? Ich blick jetzt schon gar nimmer durch. :schreck: |
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