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Rechtanwalt in Bayern gesucht
Hallo Ihr Lieben,
könnt Ihr mir einen wirklich guten und "bissigen" RA in Bayern empfehlen, der spezialisiert ist für Probleme mit den Ordnungsämtern zum Thema Kampfhund? Es geht bei uns um das vorläufige Negativzeugnis von Betty, dessen Auflagen hammerhart ausgefallen sind. Das lasse ich so nicht stehen. Da gehe ich von Pontius zu Pilatus. Wäre eilig. Danke. LG Angie |
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Sehr gutes habe ich über Herrn Weidemann gehört.
http://www.hund-und-halter.de Auch wenn ihr weiter weg wohnt, ist das bei ihm wohl kein Problem. Unter Links gucken. Ich drücke euch die Daumen! |
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Herrn Weidemann kann ich auch nur empfehlen. Der vertritt bundesweit.
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Herr Weidemann ist der Beste und mit fax und PC geht alles auch über die Entfernung
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Zitat:
TopAnwalt mit Hunde- und Sachverstand. Besondere Freude bereitet Ihm das Bayrische:ok:Hat hier schon so einiges erfolgreich klären können! Alles Gute für Euch! |
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Danke Euch "Helferleins" :) für den tollen Tipp.
Seit gestern ist Dr. Weidemann auch der Anwalt von Betty! :D |
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Subbä!:D
Ich drücke euch ganz doll die Daumen! |
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Dann ist unsere Kleine in den allerbesten Händen!
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Verrätst du uns um was es genau geht?
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Zitat:
Kleiner Auszug daraus: ... nur an einer 1 m langen reißfesten Leine, die an einem schlupfsicher angebrachten Halsband befestigt ist, angeleint ausgeführt werden. Das Anleinen muss dabei bereits vor Öffnen der Wohnungstüre erfolgen. Auf freien überschaubaren Feldern und Wiesen im Außenbereich von ORtschaften, ohne öffentliche Wege, entfällt der Leinenzwang, wenn sich keine fremden Personen/andere Hunde in der Nähe befinden, der Hund sofort gehorcht und sich jederzeit, wenn erforderlich, anleinen lässt, und keine Gefahrensituationen (wie sie bei der Begegnung mit fremden Personen oder Hunden oder Wildtieren entstehen können) erkennbar ist. Der Hund darf jedoch auch bei Vorliegen dieser Voraussetzungen nur dann frei laufen , wenn er ständig im unmittelbaren Einwirkungsbereich und unter Aufsicht einer befähigten und zuverlässigen Bezugsperson ist, es sei denn, der Hund befindet sich auf einem ausbruchsicher eingefriedeten Grundstück... Wird zusätzlich zu dem Hund ein neuer Hund gehalten, so ist dies... schriftlich mitzuteilen etc. pp. Na ja, bei diesen Auflagen, sollten wir wohl besser an den Nordpol ziehen, wo wir mal alle 200 km einem anderen Menschen bzw. Tier begegnen. *grins* Ansonsten müsste unsere Betty ihr Leben lang nur an der 1m-Leine laufen. Ich habe also den SB vom OA angerufen und ihn gebeten, verschiedene Passi im Text zu ändern, da mit der Kleinen seit der 10. Lebenswoche mit einer von der Regierung bestellten Hundetrainerin gearbeitet wird und sie sich in Ausbildung befindet, die durch den Leinenzwang (gerade bei Begegnungen mit Menschen und anderen Hunden) stark gefährdet sei. Keine Chance bei diesem "Herrn" (übrigens in weitläufiger Betrachtung ein Kollege von mir -gleicher AG und Beamter). Als Antwort bekam ich ein lapidares: "Ich kann doch nicht in jedem Fall eine Ausnahme schaffen". Ich: "Natürlich, dass ist ihr Job, jeden Einzelfall zu prüfen und nicht lapidar auf die F-Taste zu drücken, in dem jeder Bescheid gleich aussieht". Na ja, lange Rede, kurzer Sinn, er fragte mich, wieso ich mir denn sooooo ein Tier angeschafft hätte, bei dem die Menschen alleine schon durch den Anblick des Tieres seelische und körperliche Krankheiten bekommen könnten. Da wurde es mir zu blöd, ich bedankte mich fürs GEspräch und das wars. Ach ja, er erklärte mir auch, dass bei Vorliegen des entgültigen Wesenstestes, diesselben Auflagen zum Zuge kämen. Das es da keine Ausnahmen gäbe und Punkt fertig. |
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Alles ****s! ;)
Find ich klasse das Ihr dagegen angeht! Viel Erfolg! :ok: |
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EY! Das mit dem falsch geschrieben *freu* war doch nur Unwissenheit! ;)
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Das hab ich nich' verstanden :hmm:
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Ne ne Peppi, ich wusste schon, dass ich nicht gemeint war!
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Das ist ja mal krass. Wir haben ja bis zum Wesentest offiziell auch Leinenpflicht - allerdings bei uns erst nach dem ersten Lebensjahr, gerade weil der Hund Sozialkontakt braucht usw... Und wir können dieses Jahr keinen Test mehr machen, weil der Termiin abgesagt wurde vom Amt. Ich habe dem Herrn von der Stadt angerufen und der meinte dass ich ja dann nix dafür kann und er dann ne Ausnahme macht bis Mitte nächsten Jahres. Bis dahin sollte ich dann den Test haben wenn der Hund dann weiterhin ohne Leine laufen möchte... Also alles ganz locker. Bayern muss echt schlimm sein. Zieht doch ein paar Meter weiter hoch bis BaWü...
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Ach und irgendwelches schriftliches Zeugs hab ich nie gekriegt. Ausser einem Brief dass ich den Wesentest machen muss wenn sie dann ein Jahr alt ist wegen Leinenbefreiung und weil sonst die erhöhte Hundesteuer greift... (Auch die wird übrigens erlassen für das nächste halbe Jahr weil ja das Amt abgesagt hat und nicht ich - also echt nett)...
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xx
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was mußt du dir auch so eine Mörderbestie zulegen?:sorry:Die spinnen doch oder? Betty sieht auch wirklich sooooooo gefährlich aus. Ich könnte da aber auch von so hahnebüchnen Argumentationen ein Lied singen. Dummheit stirbt halt nicht aus......Aber Herr Weidemann reißt es raus! Glaub mir! Viel Glück, die Daumen sind ganz feste gedrückt.
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okay, ist ja auch schon ein paar Tage her... |
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Weißt du schon, bei wem du den Wesenstest machen wirst? Hast du dich mit ihm schon mal vorab in Verbindung gesetzt? Ich bin mir nicht sicher, aber gibt es nicht die Möglichkeit mit 6 Monaten einen vorläufigen Wesenstest zu machen, bevor mit 18 Monaten der endgültige absolviert wird.
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Hätte ich andersrum wahrscheinlich auch vergessen.
Mir ist es allgegenwärtig - ich muss immer aufpassen nicht in alte Muster zurück zu fallen. |
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Lt. dem De**en vom OA sind die Auflagen für diese Hunderassen IMMER gleich; sprich: auch beim bestandenen Wesenstest bleiben die Auflagen genauso bestehen! Da wird nix aufgehoben. |
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Völlig unabhängig vom Inhalt des Gutachtens? Ich denke, aber das wird der Anwalt besser wissen, dass er damit seinen verwaltungsrechtlichen Ermessensspielraum überschreitet.
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Erst ab dem 13 lebenmonat müsst ihr ein Wesenstest "Termin" vorlegen.
Bis 13 lebensmonat gibt es soweit ich weiss keine auflagen für den welpen. ab dem 13 Monat oder 1 jahr bekommt ihr eine Rechnung von ca 600 euro Kampfhundesteuer. Dann gibt ihr dem Amt den Termin für den Wesenstest.Mit 15 monaten Wesenstest machen und vorlegen.. Dann bekommt ihr die richtige besteuerung für ein normalen Hund.. |
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Glückwunsch zu dem Anwalt. Ihr werdet gewinnen, da bin ich sicher, denn die Auflagen die ihr bekommen habt entbehren jeder rechtlichen Grundlage (auch in Bayern)
Ich weiß nicht wie du finanziell gestellt bist... bevor es zur Klage vor den Verwaltungsgericht kommt müsst ihr eine Summe nach Streitwert (werden so zwischen 300 - 500 Euro sein) vorab an das Gericht überweisen, damit die Klage überhaupt bearbeitet wird :stupid: ist leider auch bay. Recht Wenn dir nun jemand einreden mag, das klagen länger dauert, als bis es zum Gutachten kommt...lasst euch nicht irritieren und geht diesen mühsamen Weg weiter, denn es ist wirklich so das diese Auflagen aus dem vorläufigen Negativzeugnis nicht von selbst verschwinden |
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Die Steuer ist Gemeinde Sache,und kann trotz bestandenen Wesenstest erhöht bleiben.
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Also der Wesenstest interessiert mich im Moment nicht so sehr. Die schafft Betty schon, wenn es so weiter läuft.
Mir geht es primär um das vorläufige Negativzeugnis, mit dessen Auflagen ich so nicht leben kann bzw. will, da ja auch laut Aussage des SB vom OA bei einem bestandenen Wesenstest in ca. 9 Monaten die Auflagen bestehen bleiben. Das wäre angeblich bei jedem Kampfhundbesitzer so geregelt und es gebe hier keine Ausnahmen in der Gemeinde. Punkt, aus, Schluss!! |
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Was'n Quatsch.
Glaub dem kein Wort. |
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konntest Du den Anwalt erreichen?
Was sagt er dazu? Drücke dir die Daumen, dass alles in Ordnung geht mit deiner Maus und ihr die ganzen Auflagen erspart bleiben.. :lach3: Ups... übersehen, es hat geklappt mit Herrn Weidemann.. super... |
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Hallo Bobbie,
wir hatten ähnliche Probleme, eigentlich noch schlimmer, unsere Kira sollte bis zum Wesenstest Maulkorbzwang kriegen. OA reagierte ähnlich, wenn du magst nimm über PN mit mir Kontakt auf, dann können wir mal telefonieren wenn du magst. GRuß Linscho |
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Stimmt alles Quatsch. Für was braucht ihr ein Anwalt? Was wollt ihr gewinen?
Ihr wollt eine Ausnahme regelung für Euch? Es ist ein Gesetz für die Öffentliche sicherheit. Ich verstehe die Problematik nicht. sorry.Wo ist das Problem einen Hund anzuleinen? Werden Die Hunde dadurch agressiv oder was hat das mit Wesenstest zu Tun? hier für Beamtentiere Zitat:
Zitat:
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@cane de Presa
Sicher gibt es ein Gesetz, aber was wenn die einzelnen Gemeinden dennoch andere Auflagen haben ? Stillschweigend hinnehmen und die Hände in den Schoss packen ? Nicht wirklich oder ? Wenn Du in dieser Situation wärst, würdest Du vielleicht nicht anders handeln! Ich wünsche Angie auf jeden Fall ganz viel Erfolg! :ok: |
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