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Weißt du schon, bei wem du den Wesenstest machen wirst? Hast du dich mit ihm schon mal vorab in Verbindung gesetzt? Ich bin mir nicht sicher, aber gibt es nicht die Möglichkeit mit 6 Monaten einen vorläufigen Wesenstest zu machen, bevor mit 18 Monaten der endgültige absolviert wird.
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Es grüßt Stefan Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes) |
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Lt. dem De**en vom OA sind die Auflagen für diese Hunderassen IMMER gleich; sprich: auch beim bestandenen Wesenstest bleiben die Auflagen genauso bestehen! Da wird nix aufgehoben. |
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Völlig unabhängig vom Inhalt des Gutachtens? Ich denke, aber das wird der Anwalt besser wissen, dass er damit seinen verwaltungsrechtlichen Ermessensspielraum überschreitet.
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Es grüßt Stefan Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes) |
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ach, es dämmert...blöder Alzheimer
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