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  #1 (permalink)  
Alt 06.07.2010, 07:09
Benutzerbild von Monty
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Standard AW: Rechtanwalt in Bayern gesucht

Bobbie rufe mich bitte mal an, ich schicke dir die Nummer z.Z. bin ich auch meist erreichbar. Es dauert nur immer etwas bis ich zum Telefon komme.
__________________
L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4
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  #2 (permalink)  
Alt 08.07.2010, 22:28
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Standard AW: Rechtanwalt in Bayern gesucht

Antwort auf meine Frage "ab wann der WT durchgeführt werden kann"

Sehr geehrte(r) Frau / Herr ...

um welche Rasse handelt es sich hierbei? Den Wesenstest kann man bereits sehr früh ablegen, da wenn Sie einen Kampfhung der Kategorie 2 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität halten bereits bis zum zweiten Lebensjahr des Hundes ein sogenanntes "vorläufiges Negativzeugnis" beantragen müssen für welches eine Wesensbegutachtung notwenig ist.
Die genauen Informationen hierüber erhalten Sie aber von jedem Hundesachverständigen der ein solches Wesensgutachten anfertigt.

Mit freundlichen Grüßen

Geändert von bobbie (08.07.2010 um 22:35 Uhr)
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  #3 (permalink)  
Alt 08.07.2010, 22:34
Benutzerbild von bobbie
Kaiser / Kaiserin
 
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Beiträge: 884
Standard AW: Rechtanwalt in Bayern gesucht

Teil 2 von "Wanningers Geschichterln":

MEINE MAIL:
Sehr geehrter Herr/Frau

ich bitte um eine konkrete Aussage, ab wann (genauer Lebensmonat) man hier in Augsburg mit einem Mastino den entgültigen WT ablegen kann, damit dieser von der Ordnungsbehörde anerkannt wird.
Der Hund ist im Moment 13 Monate alt und besitzt selbstverständlich ein vorläufiges Negativzeugnis der Gde..

Danke für Ihre rasche Antwort.

MfG



RÜCKMAIL VOM OA
Laut Rücksprache mit dem Veterinäramt Augsburg ist es rechtlich oder gesetzlich nirgendwo vorgeschrieben ab wann frühestens ein Wesenstest für ein endgültiges Negativzeugnis vorgenommen werden kann. Jedoch gilt das vorläufige Negativzeugnis in den meisten Städten bis zum 2 Lebensjahr des Hundes. Die Verwaltungspraxis sieht aber meist wie folgt aus, dass mit dem 18 Lebensmonat des Hundes ein solcher Wesenstest vollzogen wird und ein endgültiges Negativzeugnis somit mit Einreichung beantragt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

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