Hunde, die gemeinsam in einem Haushalt leben, werden auch gemeinsam steuerlich veranlagt.
In D-dorf gehen sie soweit, die Einliegerwohnung, in der die Tochter mit ihrem Hund wohnt, als zum Haushalt zugehörig zu betrachten - Einspruch wurde eingelegt.
@bobbie
In D-dorf ist es auch Sache der Gemeinde, wird dann wohl für ganz NRW gelten
__________________
Viele Grüsse, Heike
_____________________________
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt. (Albert Einstein)