Zitat:
Zitat von Grazi
Hunde, die gemeinsam in einem Haushalt leben, werden auch gemeinsam steuerlich veranlagt.
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In D-dorf gehen sie soweit, die Einliegerwohnung, in der die Tochter mit ihrem Hund wohnt, als zum Haushalt zugehörig zu betrachten - Einspruch wurde eingelegt.
@bobbie
In D-dorf ist es auch Sache der Gemeinde, wird dann wohl für ganz NRW gelten