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Hundezucht in einen Wohngebiet zu verbieten ist aber etwas anderes...niemand kann dir innerhalb der Stadt vorschreiben wieviele Hunde du hast...der Kleinkrieg des Hunde hassenden Nachbarn ist natürlich möglich und sicher nicht schön, man darf sich nur nicht klein kriegen lassen...
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wenn es zu einem reinen Wohngebiet erklärt wird, darf er nicht mehr als 2 Hunde halten und auch nicht züchten. Reine Wohngebeite gibts allerdings auch nicht viel, weil dort auch das treiben von Gewerbe untersagt ist.
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Eine gewerbliche Hundezucht in reinen Wohngebieten dürfte als nicht mehr ortsüblich anzusehen sein. Nach einer Entscheidung des OLG Nürnberg (8 U 99/91) ist eine Hundezucht in einem Wohngebiet nicht zumutbar. Ein Nachbar muss nur 1 bis 2 Hunde im Haushalt tolerieren (OVG Lüneburg MDR 1983, 350).
http://www.rechtstipps.net/pub/316/tierhaltung.html hier die Quelle ( hab mal gegoogelt) gebt bei interesse mal Hundehaltung im Wohngebiet ein kommen jede Menge Treffer zu dem thema mehr als 2 Hunde , ob alles rechtlich Bestand hat und für überall gilt weiss man nicht, auf jeden Fall gibt es sowas ...leider Geändert von gottfried (05.03.2010 um 15:47 Uhr) |
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@ Gottfried:
In dem Link geht es um die Zwingerhaltung in Wohngebieten. Ich glaube wenn ich im eigenen Haus 3 Hunde halte ist nichts dagegen einzuwenden.
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Viele Grüße, Sina mit Paul __________________________ Und alle im Herzen die über den Regenbogen gegangen sind! Die Natur legt den Grund, der Mensch formt den Hund! |
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Ich weis nicht wie die Gesetzlage heute ist, wenn man züchtet.
Früher mußten die Einnahmen nicht versteuert werden. Die Gesetze haben sich da aber geändert.. soviel ich weis. Und dann ist auch eine Hobbyzucht gewerblich einzuordnen.
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Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich. Adenauer |
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Na, da fast alle Züchter angeben keinen Gewinn sondern fast nur Verluste durch ihre Zucht zu haben, gibt es doch auch keine Einnahmen zum versteuern
![]() Wir züchten selbst seit 92 auch nicht mehr, damals wurde (der nicht unerhebliche) Gewinn zu den anderen Einkünften gezählt und gemeinsam normal versteuert |
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