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Wer allen Ernstes behauptet, dass eine unkontrollierbare Fortpflanzung nur durch Kastration zu verhindern sei, der muss sich die Frage stellen, wie viel er von Hundehaltung und Hundeverhalten versteht.
Die Kastration bedeutet eine Amputation und steht, vom Gesetz hergesehen, damit in einer Reihe mit dem Kupieren von Ohren und Ruten. Die Rechtmäßigkeit von Kastrationen müssen im Einzelfall Gerichte prüfen. Tierschutzgesetz §5 - Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Mammatumore sind bei kastrierten Hündinnen, die nach der ersten Hitze kastriert wurden, genauso häufig, wie bei unkastrierten. Geändert von LukeAmy (01.04.2010 um 14:28 Uhr) |
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Zitat:
5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
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Die Zeit heilt keine Wunden, sie lindert nicht einmal den Schmerz Du hast Deinen Platz gefunden, ganz tief in meinem Herz |
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