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AW: Auflagen für Anlage-2-Hunde in NRW?
Normalerweise ist doch Bayern immer so ne riesen extra wurst aber in NRW ist es ja echt grausam was man da alles machen und haben muß!
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AW: Auflagen für Anlage-2-Hunde in NRW?
@simone...
na da sei mal froh dass du den wesenstest sooo früh machen durftest...bei uns hätte man dann später nochmal einen machen müssen...hier gilt zwischen 18 und 24 monate....ich denke mal dass es gerade mit unkastrierten rüden in diesem alter schwieriger ist als mit nem jungspund... |
AW: Auflagen für Anlage-2-Hunde?
Zitat:
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AW: Auflagen für Anlage-2-Hunde in NRW?
Zitat:
conny |
AW: Auflagen für Anlage-2-Hunde in NRW?
wenn du nachweisen kannst dass du seit mehr als 9 jahren hundehalter bist brauchst du keinen sachkunde mehr...
@conny...wo ist denn bei uns??? nrw ist groß.....:D:D |
AW: Auflagen für Anlage-2-Hunde in NRW?
Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Guck mal oben rechts! :p
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AW: Auflagen für Anlage-2-Hunde in NRW?
stimmt peppi....also ich les bei conny oben rechts nrw...ich weiß ja nicht was du da siehst:p:p:brille:
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AW: Auflagen für Anlage-2-Hunde in NRW?
Stimmt Punkt an Dich. :sorry:
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AW: Auflagen für Anlage-2-Hunde in NRW?
:prost:
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AW: Auflagen für Anlage-2-Hunde in NRW?
@Peppi
Du weisst das doch bestimmt mit dem Sachkundenachweis...?!?!? Ist das der gleiche wie für Listis??? |
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