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Auflagen für Anlage-2-Hunde in NRW?
hallo vieleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen weil bei google blicke ich nicht wirklich durch und zwar würde mich interessieren welche auflagen man in nrw erfüllen muss um einen anlage hund 2 zu halten würde mich über ein paar antworten freuen
Geändert von Grazi (07.05.2010 um 07:49 Uhr) Grund: Bundesland hinzugefügt |
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AW: auflagen für anlage 2 hunde`???
ich habs leider nicht so mit dem ordnungsamt in essen ^^
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AW: auflagen für anlage 2 hunde`???
Die Auflagen regelt das Land NRW - demnach findest Du Hilfe im LHundG NRW, beim Ministerium für Umwelt, etc.
Besteuerung regelt die Kommune - also die Stadt. Kampfi Steuer in Essen ist unangenehm. In der Nachbarstadt Gelsenkirchen sieht es da ganz anders aus. |
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AW: Auflagen für Anlage-2-Hunde?
hallo
wir haben uns ja kürzlich nen BM mädel geholt.und bei uns in borken muß man: sachkundenachweis vorlegen (für alle die den hund führen wollen) polizeilichesführungszeugnis (ohne einträge) vorweisen das der hund geschipt ist vorweisen das der hund ausreichend hoch versichert ist! ab einem halben jahr maulkorbpflicht. steuern sind in jeder gemeinde anders,bei uns 288€ im jahr (auch wenn der wesenstest bestanden ist) grüße jan |
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AW: Auflagen für Anlage-2-Hunde?
@ Dennis, du hast gesagt du hast es nicht so mit deinem ordnungsamt? hmm du musst nur einmal anrufen, dass ist doch nicht schwer? habe ich auch getan, da ich mich nicht auf irgendwas verlassen würde was andere sagen, da es wie gesagt von stadt zu stadt verschieden sein, hier in frankurt zahlt man für einen listenhund 900 euro, dann fährst du einmal über die brücke nach offenbach und zahlst den normalen steuersatz wie für nen pudel! also einfach mal in googel, ordnugsamt und deine stadt eingeben und mal anrufen und nach fragen, wahrscheinlich hast du nicht gleich den richtigen ansprechpartner dran aber die werden dich dann weiterleiten...dauert vielleicht ne min das telefonat und du hast eine 100% richtige aussage und weißt was auf dich zukommt BEVOR du den hund holst...
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AW: Auflagen für Anlage-2-Hunde?
Hallo!
In NRW gilt hat ein Liste 2 Hund zunächst Leinen- und Maulkorbzwang. Durch einen Wesenstest kann der Hund dann von dem Maulkorb bzw. auch vom Maulkorb und der Leine befreit werden. Ein Welpe hat die ersten Monate (ich glaube 6 Monate) auch ohne Test die Befreiung, danach benötigst Du eine Vorlage, dass Du eine Hundeschule mit Deinem Hund regelmäßig besuchst. In der Regel wird dann im Alter von 2 Jahren der Wesenstest notwendig. Hier gibt es aber manchmal Unterschiede bei den Ordnungsämtern, so wirst Du Dich vor Ort erkundigen müssen. Hier bei uns z.B. sollte ich den Wesenstest bereits mit 6/7 Monaten machen und bekam dann die Befreiung. Du brauchst einen Sachkundenachweis, es sei denn Du hälst schon seit vielen Jahren Hunde und kannst dies nachweisen. Du mußt ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Der Hund muss versichern und gechipt sein. Du mußt mind. 18 Jahre alt sein. Dein Grundstück muss entsprechend gesichert eingezäunt sein. Ich glaube, dass sind die Vorgaben von NRW. Die Hundesteuer wird von den OÄ geregelt, ist somit in manchen Gegenden normal, in anderen deutlich erhöht. Wieso hast Du Probleme mit dem OA? Du wirst bei einem Liste 2 Hund mit dem OA zusammenarbeiten müssen... Das Gesetz kannst Du aber auch nachlesen: http://www.polizei-nrw.de/im/stepone...undegesetz.pdf
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LG Simone |
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AW: Auflagen für Anlage-2-Hunde?
Zitat:
den sachkundenachweis mußt du aber beim veterinäramt machen , so war das auf jedenfall bei uns!!!! wir kommen auch aus nrw.... es ist echt wichtig das du dich beim ordnungsamt persöhnlich erkundigst, um von vornerein probleme und mißverständnisse zu vermeiden!!! es kann auch sein das die zu dir nach hause kommen und schauen ob der hund "ausbruch sicher"gehalten werden kann.., muß nicht sein kann aber !!!!! bei uns wollte der hr. vom amt eigentlich auch kommen, is er aber nicht !!!! schade .., hätt er gerne machen können, ich hab ja nix zu verbergen !! und da du dich für nen "listenhund" entschieden hast mußt du dich halt mit den behörden auseinander setzen !!!!! und jeder der außer dir mit dem hund geht muß den sachkundenachweis haben und 18 jahre alt sein!!!! lg conny |
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