Auflagen für Anlage-2-Hunde in NRW? - Molosserforum - Das Forum für Molosser
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  #1 (permalink)  
Alt 06.05.2010, 23:10
Benutzerbild von Simone
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Standard AW: Auflagen für Anlage-2-Hunde?

Hallo!

In NRW gilt hat ein Liste 2 Hund zunächst Leinen- und Maulkorbzwang. Durch einen Wesenstest kann der Hund dann von dem Maulkorb bzw. auch vom Maulkorb und der Leine befreit werden. Ein Welpe hat die ersten Monate (ich glaube 6 Monate) auch ohne Test die Befreiung, danach benötigst Du eine Vorlage, dass Du eine Hundeschule mit Deinem Hund regelmäßig besuchst. In der Regel wird dann im Alter von 2 Jahren der Wesenstest notwendig. Hier gibt es aber manchmal Unterschiede bei den Ordnungsämtern, so wirst Du Dich vor Ort erkundigen müssen. Hier bei uns z.B. sollte ich den Wesenstest bereits mit 6/7 Monaten machen und bekam dann die Befreiung.

Du brauchst einen Sachkundenachweis, es sei denn Du hälst schon seit vielen Jahren Hunde und kannst dies nachweisen.

Du mußt ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

Der Hund muss versichern und gechipt sein.

Du mußt mind. 18 Jahre alt sein.

Dein Grundstück muss entsprechend gesichert eingezäunt sein.

Ich glaube, dass sind die Vorgaben von NRW. Die Hundesteuer wird von den OÄ geregelt, ist somit in manchen Gegenden normal, in anderen deutlich erhöht.

Wieso hast Du Probleme mit dem OA? Du wirst bei einem Liste 2 Hund mit dem OA zusammenarbeiten müssen...

Das Gesetz kannst Du aber auch nachlesen: http://www.polizei-nrw.de/im/stepone...undegesetz.pdf
__________________
LG Simone
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  #2 (permalink)  
Alt 07.05.2010, 10:29
Benutzerbild von Emmamama
Kaiser / Kaiserin
 
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Beiträge: 1.178
Standard AW: Auflagen für Anlage-2-Hunde?

Zitat:
Zitat von Simone Beitrag anzeigen

Du brauchst einen Sachkundenachweis, es sei denn Du hälst schon seit vielen Jahren Hunde und kannst dies nachweisen.
Ich dachte, das gilt nur für 40/20-Hunde, während man für Listenhunde doch den offiziellen Sachkundenachweis machen muss?!?
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Viele Grüsse, Heike
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