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AW: Deutschland Schweiz Tour
Unglaublich bin echt schockiert
Meine Freundin hat nun in D München Verwaltungsreferat angerufen und sich Informiert. Als Urlauber bzw. Durchreisende mit Listenhund (betrifft auch CC) braucht man vom Innenministerium eine Schriftliche Einverständniserklärung. Hat man die nicht und wir würden von der Polizei angehalten werden sind die berechtigt (Trotz Papiere, Wesenstest, etc.) uns die Hunde zu nehmen und bis auf weiteres ins Tierheim zu steckten bis weitere Rechtliche Papierkram geklärt ist. Nun haben wir die Fr. Müller im Innenministerium kontaktiert und schicken ihr nun alle Daten + Reiseroute na da bin ich aber mal gespannt. Echt hälftig dachte nicht das es so ein großes damdam ist.
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Liebe Grüße Lisa & ARGUS |
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AW: Deutschland Schweiz Tour
Wie in Bayern ? Also das kann ich mir nicht vorstellen. Vielleicht braucht man ne Genehmigung wenn man ohne Maulkorb oder Leine mit seinem Listenhund in Bayern herumlaufen will. Aber einfach so .....? Von der Polizei angehalten klingt ja, als dürfe man nen Listenhund auf der Durchreise gar nicht im Auto haben.
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AW: Deutschland Schweiz Tour
Zitat:
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Die Dummheit der Menschen und das Universum sind unendlich. Wobei ich mir beim Universum nicht so sicher bin. (Albert Einstein) |
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AW: Deutschland Schweiz Tour
Bin gespannt ob Ihr die amtl. Bewilligung bekommt Könnte ja sein, daß Ihr 2 mit Euren Bestien die Macht in Bayern an Euch reißen wollt
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Die Dummheit der Menschen und das Universum sind unendlich. Wobei ich mir beim Universum nicht so sicher bin. (Albert Einstein) |
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AW: Deutschland Schweiz Tour
Hallo, hat mal jemand ne Quelle odet gesetzliche Grundlage dafür. Das glaub ich nicht. Und ich will auch ein paar Tage in den bayrischen Wald.
Auch Beamte machen mal Fehler und legen Gesetze falsch aus. Und ich kann doch meine Reiseroute nicht vorher festlegen für den Urlaub. Was wenn ich mich mal verfahre? |
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AW: Deutschland Schweiz Tour
Die Quelle hab ich nicht nur die Information von Fr. Müller aus dem Innenministerium aber sobald ich mehr weiß geb ich Bescheid.
Ich finds ja auch mehr als komisch denn was machen die Leute die zu Hundeausstellungen fahren in Bayern, haben deren Listenhunde dort alle ein Visum?? Ich hab auch schon von vielen anderen gehört die einfach so gefahren sind und es ist bis jetzt noch nie was gewesen, ich weiß noch nicht wie ich tun werden wenn sie uns nicht lassen ob ich ihn dann trotz allem mitnehme.
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Liebe Grüße Lisa & ARGUS |
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AW: Deutschland Schweiz Tour
Hier hab ich was gefunden bzw. von Sandra geschickt bekommen
Hier der Gesetzestext Ausnahmen vom Einfuhr- und Verbringungsverbot Mit der Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (HundVerbrEinfVO) werden derzeit zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse im Reiseverkehr folgende Hunde von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen: * Gefährliche Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich nicht länger als vier Wochen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (insbesondere Touristenverkehr) * Gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt/verbracht werden * Diensthunde und Behindertenbegleithunde,
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Liebe Grüße Lisa & ARGUS |
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