AW: Deutschland Schweiz Tour
Hier hab ich was gefunden bzw. von Sandra geschickt bekommen
Hier der Gesetzestext
Ausnahmen vom Einfuhr- und Verbringungsverbot
Mit der Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (HundVerbrEinfVO) werden derzeit zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse im Reiseverkehr folgende Hunde von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen:
* Gefährliche Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich nicht länger als vier Wochen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (insbesondere Touristenverkehr)
* Gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt/verbracht werden
* Diensthunde und Behindertenbegleithunde,
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Liebe Grüße Lisa & ARGUS
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