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Wir sind ja nicht aus Deutschland somit kein „deutscher Hund“ sondern ein „österreichischer Hund“, daher könnte es was mit einfuhr zutun haben, wenn es die Beamten darauf anlegen und sie ungut sein wollen = so verstehe ich es. Aber nun wissen wir es und haben alles nötige mit damit es keine Probleme geben kann. Aber ich werde auch hier eine Bestätigung mitnehmen das es sich um einen Hund handelt der in Österreich gemeldet ist. Das ist für Urlauber (daher für uns) wichtig. (3) Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 des Gesetzes dürfen vorübergehend in das Inland verbracht oder eingeführt werden, sofern sie sich zusammen mit einer Begleitperson, die ihren Wohnsitz nicht im Inland hat, nicht länger als vier Wochen im Inland aufhalten werden. Eine Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts kann zur Vermeidung unbilliger Härten durch die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag genehmigt werden. Dies wurde aus dem oberen Link kopiert. @Peppi ja es handelt sich um Hunde vom Ausland. So nun ist alles geklärt und es kann bald los gehen, juhuuuuuuu
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Liebe Grüße Lisa & ARGUS |
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