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  #1 (permalink)  
Alt 08.06.2010, 09:14
Benutzerbild von Lucy
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 16.07.2008
Ort: Bayern, Beratzhausen
Beiträge: 3.240
Standard AW: Deutschland Schweiz Tour

Hallo,

also ich lebe in Bayern
Und ich habe einen CC und ich muss weder Leine noch Maulkorb hintun!
Und das mit dem gesetz wo du grad den Link reingetan hast
das steht doch was von einfuhr ins Innland!
Das heisst so viel wie ein AmStaff darf nicht von Österreich nach Deutschland eingeführt werden, aber Deutschland intern? Hab ich ja noch nie gehört!

Auch nicht das man Deutschland intern unterlagen braucht!

Also wie gesagt der Link sagt nur über die einführung vom Ausland nach Deutschland (Innland) was aus
__________________
Man soll dem Leib etwas Gutes bieten, damit die Seele Lust hat, darin zu wohnen. -Winston Churchill
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  #2 (permalink)  
Alt 08.06.2010, 10:01
Benutzerbild von Lisa
Cane Corso Fan
 
Registriert seit: 13.04.2010
Beiträge: 397
Standard AW: Deutschland Schweiz Tour

Zitat:
Zitat von Lucy Beitrag anzeigen
Hallo,


Das heisst so viel wie ein AmStaff darf nicht von Österreich nach Deutschland eingeführt werden, aber Deutschland intern?
Um die AmStaff Hündin ging es uns ja aber wenn man nicht länger als vier Wochen in Deutschland bleibt geht es okey.

Wir sind ja nicht aus Deutschland somit kein „deutscher Hund“ sondern ein „österreichischer Hund“, daher könnte es was mit einfuhr zutun haben, wenn es die Beamten darauf anlegen und sie ungut sein wollen = so verstehe ich es.
Aber nun wissen wir es und haben alles nötige mit damit es keine Probleme geben kann.


Aber ich werde auch hier eine Bestätigung mitnehmen das es sich um einen Hund handelt der in Österreich gemeldet ist.

Das ist für Urlauber (daher für uns) wichtig.

(3) Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 des Gesetzes dürfen vorübergehend
in das Inland verbracht oder eingeführt werden, sofern sie sich zusammen mit einer
Begleitperson, die ihren Wohnsitz nicht im Inland hat, nicht länger als vier Wochen
im Inland aufhalten werden. Eine Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts kann zur
Vermeidung unbilliger Härten durch die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag
genehmigt werden.


Dies wurde aus dem oberen Link kopiert.

@Peppi ja es handelt sich um Hunde vom Ausland.



So nun ist alles geklärt und es kann bald los gehen, juhuuuuuuu
__________________
Liebe Grüße Lisa & ARGUS
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