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Egal was auf dem eigenem Grundstück passiert, Haftbar ist der Eigentümer bzw Hundehalter..
Grundstücke sind so zu sichern, dass Mensch und Tier nicht zu schaden kommen.. Selbst wenn das Grundstück mit Warnschildern versehen ist, das Gartentor abgeschlossen war und jemand dann über den Zaun oder die Mauer steigt und so vom Hund gebissen wird, ist der Hundehalter Haftbar.. Es gibt bei Hundebissen keine Schuldfrage, die Versicherung der Hundehalter muss die Kosten tragen.. |
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lg Manuela mit Eragon an meiner Seite und Deikoon für immer im Herzen ♡ Für die Welt warst Du irgendein Hund, für mich warst Du aber die Welt. |
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lg Manuela mit Eragon an meiner Seite und Deikoon für immer im Herzen ♡ Für die Welt warst Du irgendein Hund, für mich warst Du aber die Welt. |
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Hunde haben alle guten Eigenschaften der Menschen, ohne gleichzeitig ihre Fehler zu besitzen |
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Bekloppt ist gar kein Ausdruck für so einen Bullshit sorry
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Man soll dem Leib etwas Gutes bieten, damit die Seele Lust hat, darin zu wohnen. -Winston Churchill |
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Du kannst (oder konntest?) Deinen Hund ja zum Wachhund ausbilden lassen. Da lernt Hund, Einbrecher nur zu stellen und "dingfest" zu machen und nicht zu beissen.
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