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Also dass man nicht auf fremde Grundstücke geht oder über Zäune von Grundstücken klettert, war mir als Kind völlig klar!
Kommt natürlich drauf an was die Eltern einem beibringen und was nicht. Ich möchte nicht sagen, dass meine Eltern mich besonders umfassend erzogen haben, aber dass man nicht einfach bei fremden Leuten auf dem Grundstück rumturnt, war bei meiner Erziehung inbegriffen
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Ja Mila da gebe ich dir recht, ich wusst auch das man nicht auf Fremde Grundstücke geht!
Jetzt mal ganz ehrlich, aber das ist mein Grundstück mein Heim und Haus, da hat niemand was zu suchen! Wenn ich mal die Wohnungstür auf habe, dürfen da die Nachbarskinder ein und ausgehen wie sie wollen nur weil sie Kinder sind? Ich habe unseren Nachbarskindern erklärt das sie jeder zeit zu uns kommen können und sie dürfen in den Garten aber NUR wenn wir da sind und wir es ihnen ERLAUBT haben! Sie sollen auch nicht die Gartentür aufmachen ganz einfach! Ich finde hier sind wir schon wieder bei verhaltensregeln! Ich als Hundebesitzer muss ja auch ständig auf meinen Hund aufpassen und ihm anstand beibringen, klar kommen fehler vor, aber dann muss ich einsehen das das ein fehler vom Hund oder fehler vom Kind, bzw Eltern war, und hier war es eindeutig ein Fehler vom Kind! Und nein ich habe keine Kinder das heisst aber nicht das ich Kinder nicht mag, ich mag Kinder sehr, solange sie gut erzogen sind! Ach ja und ich glaube jeder hat ein schlechtes gewissen wenn sein Hund ein Kind beisst, aber dann die Verwandtschaft von dem Kind ![]() Und wahrscheinlich muss die Frau jetzt auf ne strafe warten und dann wird der Hund noch eingeschläftert nur weil der Hund das Grundstück verteidigt hat! Deutscher Staat
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Man soll dem Leib etwas Gutes bieten, damit die Seele Lust hat, darin zu wohnen. -Winston Churchill |
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@ Lucy: Ja, zumal: viele Hunde bewachen das eigene Grundstück, manche sind sogar eigens zum Bewachen da! Und wenn dann ein Eindringling kommt, auch noch über den Zaun und nicht durchs Tor, kann der Hund ja nicht unterscheiden zwischen Gut und Böse. Woher auch?
Die Hundebesitzerin tut mir in dem Sine auch leid, dass ihr Hund zugebissen hat und sie sich wahrscheinlich schuldig fühlt. Andererseits hätte sie den Hund anmelden sollen / müssen, dann stände sie auch mit Sicherheit juristisch besser da... |
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Ganz ehrlich , ich wüßte nicht was meine Fila macht ,wenn jemand Fremdes auf mein Grundstück kommt kann es mir aber Denken . Wahrscheinlich würde das für den Fremden nicht gut Ausgehen . Als Kind wurde mir gesagt ,das ich das Eigentum Anderer respektieren muß und da nichts zu Suchen habe !! Wenn trotzdem Was passiert wäre ,dann hätte es aber zusätzlich noch Arschvoll gegeben ,frei nach dem Motto : Selber Schuld ,Strafe muß sein !! Aber Heute zeigen die Kids ja ihre Eltern an ,wenn Sie mal einen auf den Hintern bekommen . Ich habe auch mal den einen oder Anderen von meinem Eltern bekommen ,aber geschadet hat es mit pers. nicht
. Das mit dem anderen Kind ist Traurig ,aber wie immer Wir waren nicht dabei und können nur Spekulieren was genau die Ursache war . Hoffe die Kleine kommt damit einigermaßen Klar . |
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Zitat:
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liebe Grüsse von Gabi, den Boxerles Aura und Alfons und Knut und Daisy unvergessen hinter der Regenbogenbrücke |
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Wenn man einen (ausgebildeten) Wachhund, also wirklich Gebrauchshund hat, ist das ok. Hat mir die Frau von dem Reigenhändler in Dortmund erzählt, die zwei CC ihr Grundstück und Lager bewachen lassen. Die Hunde sind im Büro hinter zwei Türen, niemand darf sie anfassen, weil sie wirklich so erzogen sind, dass sie nur ihre "Chefs" ernst nehmen. Ist für mich persönlich was ganz anderes, auch ein ganz andere Umgang als der mit meinem Hund. Dagegen ist Amber total vermenschlicht und wird total verpeppelt...
Manche Leute können es aber nicht lassen und tätscheln den CC doch den Kopf, und ein paar von denen bekamen auch gleich den "Dank" dafür von den Hunden. Ich vermute, dass auch das rechtlich immer Schwierigkeiten geben kann, obwohl man den Leuten sagt sie dürfen die Hunde nicht anfassen, weil die Fremde nicht tolerieren. Aber viele können es einfach nicht lassen. Ich würde die Hunde auch zu gern mal knuddeln, aber ich lasse es sein und fertig. |
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Zitat:
![]() mir tut das Kind leid, es hat scheinbar nicht gelernt, dass man nicht über fremde Gartenzäune steigt, hoffentlich behält es keine körperlichen oder seelischen Schäden zurück!
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lg Manuela mit Eragon an meiner Seite und Deikoon für immer im Herzen ♡ Für die Welt warst Du irgendein Hund, für mich warst Du aber die Welt. |
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Zitat:
![]() Andrea und Bör |
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Egal was auf dem eigenem Grundstück passiert, Haftbar ist der Eigentümer bzw Hundehalter..
Grundstücke sind so zu sichern, dass Mensch und Tier nicht zu schaden kommen.. Selbst wenn das Grundstück mit Warnschildern versehen ist, das Gartentor abgeschlossen war und jemand dann über den Zaun oder die Mauer steigt und so vom Hund gebissen wird, ist der Hundehalter Haftbar.. Es gibt bei Hundebissen keine Schuldfrage, die Versicherung der Hundehalter muss die Kosten tragen.. |
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