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AW: 50/50 Regelung bei Tierversicherungen
Als sich mein Hund mit dem andern gebissen hat hat die Versicherung vom Gegner auch nur die Hälfte der Tierarzkosten bezahlt. Beide Hunde waren nicht angeleint.
Den genauen Wortlaut müsste ich nachher mal raussuchen
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Liebe Grüße von Gaby mit Börr & Bragi Sam & Odin für immer im Herzen https://canecorsofeloce.jimdo.com/ |
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AW: 50/50 Regelung bei Tierversicherungen
Auch schonmal in einem Forum gehört.
Es gibt auch im Strassenverkehr Situationen wo keine Partei zu 100% Schuld erhält. Nicht selten bei "Rechts vor Links". |
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AW: 50/50 Regelung bei Tierversicherungen
Ich kenn die Regelung auch.
Gerade bei Pferden die zusammen im Offenstall oder einer Koppel stehen sei ein erhöhtes Verletzungsrisiko gegeben. |
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AW: 50/50 Regelung bei Tierversicherungen
Zitat:
Sind aber schon tolle Versicherungsverträge. Man darf seinen Hund ausdrücklich ohne Leine laufen lassen, aber wenn dann etwas passiert, wird nicht der volle Schaden gezahlt.
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Christian Simba, BM, *16.06.2007 Tyson, BM, *24.02.2013 In Gedenken an meinen treuen Kameraden Sunny 02.09.01-31.08.03 |
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AW: 50/50 Regelung bei Tierversicherungen
hmmm ja habe ich auch schon gehört wenn dein hund ein unfall verursacht dann übernehmen die auch nur die hälfte weil der hundehalter hat seinen hund unter kontrole zu haben...
für was gibt es denn diese versicherungen dann-was ist wenn mein hund einen schaden von 50.ooo verursacht aber bis zu 3.000000 ist er versichert |
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AW: 50/50 Regelung bei Tierversicherungen
Zitat:
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AW: 50/50 Regelung bei Tierversicherungen
Wir haben uns echt richtig mit der Versicherung angelegt, denn im Vertrag ist diese Regelung nicht aufgeführt.
War uns bis dato auch unbekannt, das so verfahren wird. Muß ich nun etwa jeden Besitzer eines potenziellen Spielkameraden darauf hinweisen??? In unseren Fall steht nun fest, das meine Pferde nur noch allein rauskommen! |
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AW: 50/50 Regelung bei Tierversicherungen
Wieso?
Jeder ist verantwortlich für seinen Hund. Das ist schon lange so. Das beinhaltet auch, dass man seinen Hund einschätzen kann. Und dann muss man halt abwägen, ob man das Risiko eingeht, dass ein Spielchen unter Hunden mal ausartet. Und wenn man dabei ist, passiert ja auch so schnell nichts, wo man nicht mehr eingreifen kann. Und mal ein Loch im Pelz ist ja auch kein Weltuntergang. Die Konsequenz sollte doch nicht sein den Sozialkontakt zu verbieten, sondern den Tier-KV-Beitrag lieber in den Sparstrumpf zu stecken. Die sind doch alle limitiert. (ich rede nicht von Spezialversicherungen wie OP, etc.) |
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