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  #1 (permalink)  
Alt 15.08.2010, 19:04
Benutzerbild von Guayota
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Standard AW: Italien: Rechte von Tieren im Straßenverkehr gestärkt

Klasse!

Aber das bezieht sich wahrscheinlich nur auf Haustiere, oder? Also nur Hunde und Katzen?

Ich war gerade auf der Seite, konnte aber nicht die Notrufnummer von der Tierrettung finden (weil ich kein Wort verstehe )
Kannst du die noch dazuschreiben - für die "Italienurlauber"?
Oder gibt es keine "Zentrale" - und wie wird das dann geregelt...über die Polizei?
Danke.
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  #2 (permalink)  
Alt 15.08.2010, 19:07
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Standard AW: Italien: Rechte von Tieren im Straßenverkehr gestärkt

Sowas könnte man ruhig auch im deutschsprachigem Raum einführen!
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My line of thoughts about dogs is analogous. A dog reflects the family life. Whoever saw a frisky dog in a gloomy family, or a sad dog in a happy one? Snarling people have snarling dogs, dangerous people have dangerous ones. And their passing moods may reflect the passing moods of others.~ Sherlock Holmes in "The Creeping Man" (Deutscher Titel: "Der Mann mit dem geduckten Gang) von Sir Arthur Conan Doyle
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Alt 15.08.2010, 21:38
Benutzerbild von Grazi
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Standard AW: Italien: Rechte von Tieren im Straßenverkehr gestärkt

Zitat:
Zitat von Guayota Beitrag anzeigen
Aber das bezieht sich wahrscheinlich nur auf Haustiere, oder? Also nur Hunde und Katzen?
Nein, das bezieht sich auch auf Wildtiere... fragt sich nur, wo da die Grenze gezogen wird. Muss man auch für eine Maus alle Hebel in Bewegung setzen?

Zitat:
Ich war gerade auf der Seite, konnte aber nicht die Notrufnummer von der Tierrettung finden (weil ich kein Wort verstehe )
Kannst du die noch dazuschreiben - für die "Italienurlauber"?
Oder gibt es keine "Zentrale" - und wie wird das dann geregelt...über die Polizei?
Leider gibt es keine zentrale Tierrettung, die die Einsätze in ganz Italien regelt / vermittelt. So etwas gibt es wohl nur in einzelnen Gemeinden (wie hier in Deutschland ja auch).

Unter Guida pratica soccorso animali (Anleitung für die Tierrettung vom LAV) findet man folgende Notrufnummern:

verletzte Hunde oder Katzen
tierärztlicher Notdienst der Stadt/Region (auch nachts und an Feiertagen)
-> IMO sollte man sich die Nummer vorsichtshalber eh vom Reisebüro / Hotelier / Vermieter geben lassen, wenn man selber mit Tieren anreist

Ausnahme Venezien (Veneto): hier ist eine zentrale Tel.nr. eingerichtet worden. Und zwar die 118

Wildtiere
Wildtiere sind Aufgabe des Staates bzw. der einzelnen Regionen und Provinzen.

Man sollte also entweder die Polizei rufen oder das Staatliche Forstamt (zentrale Nummer: 1515), die dann den Kontakt zum nächstgelegenen Forstamt herstellt.

In besonderen Notsituationen (Dächer, Bäume, Stollen) sollte man die Feuerwehr anrufen. Zentrale Nummer: 115.
Dies gilt auch für Haustiere, die sich in Schwierigkeiten befinden.

Wenn es um ein Meerestier geht, sollte man die Küstenwache / Hafenmeisterei benachrichtigen. Zentrale Nummer: 1530.

Beobachtet man eine Tierquälerei
hat man mehrere Möglichkeiten, um Hilfe anzufordern

Forstamt: 1515
Carabinieri: 112
Staatliche Polizei: 113
Guardia di Finanza (Finanzpolizei):117
Polizeiwachen der lokalen Gemeinden: Zentrale der Gemeinde anrufen

Wichtig: Beweismaterial sammeln (Fotos, Video, Unterlagen), um die Tierquälerei später in schriftlicher Form zur Anzeige bringen zu können.
Wenn man sich dadurch selber in Gefahr bringen könnte, bitte nur Hilfe rufen!

streunende Hunde
Staatliche Polizei: 113
lokale Polizei

Grüßlies, Grazi
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Don't accept your dog's admiration as conclusive evidence that you are wonderful. (Ann Landers)

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  #4 (permalink)  
Alt 15.08.2010, 21:47
Benutzerbild von Grazi
Gremlinfanatischer Mod
 
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Beiträge: 29.711
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Standard AW: Italien: Rechte von Tieren im Straßenverkehr gestärkt

Der nächste Hit!

In der o.g. Tierrettungs-Anleitung entdeckt: Das Aussetzen von Tiere ist nun ein Straftatbestand!
Wer ein Tier aussetzt, begeht laut Gesetz eine Straftat und kann zu einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe von bis zu 10 000 Euro verurteilt werden.

Zitat:
L'abbandono di animali è un reato! Chi abbandona un animale commette un reato e in base alla Legge 189/04 che ha riformato l’articolo 727, prima parte, del Codice penale, può essere punito con l’arresto fino a un anno o con un’ammenda sino a 10.000 euro.
Man kann nur hoffen, dass das auch von den Gerichten umgesetzt wird...

Btw: Beobachtet man das Aussetzen eines Tieres, sollte man alles Relevante notieren (wie z.B. das Autokennzeichen) und den Fall melden:
Carabinieri / Staatliche Polizei / Forstamt / lokale Polizei

Grüßlies, Grazi
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Alt 15.08.2010, 23:10
Benutzerbild von Bulli-Fan
Fürst / Fürstin
 
Registriert seit: 21.05.2010
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 288
Standard AW: Italien: Rechte von Tieren im Straßenverkehr gestärkt

Find ich SUPER
Man muß zwar einiges "lernen" (welches Nummer zu welchem Tier), aber es tut sich was
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Ich beiß nicht, aber guck mal ans andere Ende der Leine...
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