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Italien: Rechte von Tieren im Straßenverkehr gestärkt
Ich habe euch mal die wichtigsten Passagen zusammengefasst und übersetzt.
Am 13. August sind in Italien einige Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die die Rettung von im Straßenverkehr verunfallten Tieren regeln. Artikel 31 dieses Gesetzes führt den wichtigen Grundsatz ein, dass auch Tiere im Fall von Verkehrsunfällen ein Anrecht auf Rettung haben. Die wichtigen Neuerungen für Tiere und Autofahrer: • Verletzten Tieren zu helfen, wird zu einem Recht und einer Pflicht. Bei Unfällen ist man also verpflichtet, anzuhalten und sofortige Hilfe zu gewährleisten. Falls der Unfallverursacher nicht anhält und sich nicht um rechtzeitige Hilfe für die betroffenen Tiere bemüht, riskiert er ein Ordnungsgeld von 389 bis 1559 Euro. Ist man “nur” in den Unfall verwickelt und ruft keine Hilfe für die betroffenen Tiere, riskiert man ein Ordnungsgeld von 78 bis 311 Euro. • Endlich wird der Transport eines schwerverletzten Tieres (rechtlich) als Notfall betrachtet… bislang geschah dies nur selten in Gerichtsverfahren wegen Verletzungen des Straßenverkehrsrechts. D.h.: wer sich um die Notversorgung kümmert, kann nicht belangt werden, wenn er auf dem Weg zum Tierarzt / zur Tierklinik gegen die STVO verstößt. • Die Fahrzeuge von Tierärzten und von der Tierrettung werden denen der Rettungsdienste, der Feuerwehr und der Polizei gleichgesetzt: ein bedeutsamer Schritt nach vorne und eine Anerkennung der wichtigen Tierschutzarbeit. Laut LAV (Lega Anti Vivisezione = Liga gegen Tierversuche) werden jedes Jahr mehrere tausend Tiere Opfer von Verkehrsunfällen auf italienischen Straßen. Ca. 80% der in Italien jährlich ausgesetzten Haustiere – schätzungsweise also 130.000 Tiere (50 000 Hunde und 80 000 Katzen) – sind in (auch tödliche) Verkehrsunfälle verwickelt. Nicht selten erleiden auch viele andere Tierarten schwere Verletzungen auf der Straße. Die LAV betont, dass diese Reform endlich das Recht und die Pflicht anerkennt, diesen vielen Tieren zu helfen. Bisher wurden sie in den nationalen Verkehrsstatistiken vollkommen ignoriert. Man wertet diese Reform als aufklärerischen Fortschritt. Zum ersten Mal erkennt die STVO Tiere als “fühlende Wesen” an, die in der Lage sind, Schmerz und Freude zu empfinden. Quelle: http://www.promiseland.it/view.php?id=3765 Das sind doch mal tolle Nachrichten! Grüßlies, Grazi
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AW: Italien: Rechte von Tieren im Straßenverkehr gestärkt
Sowas könnte man ruhig auch im deutschsprachigem Raum einführen!
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My line of thoughts about dogs is analogous. A dog reflects the family life. Whoever saw a frisky dog in a gloomy family, or a sad dog in a happy one? Snarling people have snarling dogs, dangerous people have dangerous ones. And their passing moods may reflect the passing moods of others.~ Sherlock Holmes in "The Creeping Man" (Deutscher Titel: "Der Mann mit dem geduckten Gang) von Sir Arthur Conan Doyle |
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AW: Italien: Rechte von Tieren im Straßenverkehr gestärkt
Zitat:
Zitat:
Unter Guida pratica soccorso animali (Anleitung für die Tierrettung vom LAV) findet man folgende Notrufnummern: verletzte Hunde oder Katzen tierärztlicher Notdienst der Stadt/Region (auch nachts und an Feiertagen) -> IMO sollte man sich die Nummer vorsichtshalber eh vom Reisebüro / Hotelier / Vermieter geben lassen, wenn man selber mit Tieren anreist Ausnahme Venezien (Veneto): hier ist eine zentrale Tel.nr. eingerichtet worden. Und zwar die 118 Wildtiere Wildtiere sind Aufgabe des Staates bzw. der einzelnen Regionen und Provinzen. Man sollte also entweder die Polizei rufen oder das Staatliche Forstamt (zentrale Nummer: 1515), die dann den Kontakt zum nächstgelegenen Forstamt herstellt. In besonderen Notsituationen (Dächer, Bäume, Stollen) sollte man die Feuerwehr anrufen. Zentrale Nummer: 115. Dies gilt auch für Haustiere, die sich in Schwierigkeiten befinden. Wenn es um ein Meerestier geht, sollte man die Küstenwache / Hafenmeisterei benachrichtigen. Zentrale Nummer: 1530. Beobachtet man eine Tierquälerei hat man mehrere Möglichkeiten, um Hilfe anzufordern Forstamt: 1515 Carabinieri: 112 Staatliche Polizei: 113 Guardia di Finanza (Finanzpolizei):117 Polizeiwachen der lokalen Gemeinden: Zentrale der Gemeinde anrufen Wichtig: Beweismaterial sammeln (Fotos, Video, Unterlagen), um die Tierquälerei später in schriftlicher Form zur Anzeige bringen zu können. Wenn man sich dadurch selber in Gefahr bringen könnte, bitte nur Hilfe rufen! streunende Hunde Staatliche Polizei: 113 lokale Polizei Grüßlies, Grazi
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AW: Italien: Rechte von Tieren im Straßenverkehr gestärkt
Der nächste Hit!
In der o.g. Tierrettungs-Anleitung entdeckt: Das Aussetzen von Tiere ist nun ein Straftatbestand! Wer ein Tier aussetzt, begeht laut Gesetz eine Straftat und kann zu einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe von bis zu 10 000 Euro verurteilt werden. Zitat:
Btw: Beobachtet man das Aussetzen eines Tieres, sollte man alles Relevante notieren (wie z.B. das Autokennzeichen) und den Fall melden: Carabinieri / Staatliche Polizei / Forstamt / lokale Polizei Grüßlies, Grazi
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AW: Italien: Rechte von Tieren im Straßenverkehr gestärkt
Find ich SUPER
Man muß zwar einiges "lernen" (welches Nummer zu welchem Tier), aber es tut sich was
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Ich beiß nicht, aber guck mal ans andere Ende der Leine... |
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AW: Italien: Rechte von Tieren im Straßenverkehr gestärkt
Das ist ech super!
Sowas gehört sich auch mal bei uns eingeführt
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Man soll dem Leib etwas Gutes bieten, damit die Seele Lust hat, darin zu wohnen. -Winston Churchill |
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AW: Italien: Rechte von Tieren im Straßenverkehr gestärkt
Vom Prinzip her finde ich es superklasse, aber ob sich auch danach gerichtet wird....
Selbst bei uns fahren die Fahrer einfach weiter, wenn sie eine Katze erwischt haben, habe in einer Woche zwei tote Katzen von der Straße gesucht! Für die Tiere wünsche ich mir von ganzem Herzen ein Umdenken!!! Tanja |
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