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  #1 (permalink)  
Alt 29.08.2010, 14:58
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 29.08.2010
Beiträge: 4
Standard Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern

Hy Leute ich stelle mir seit langen die Frage wie ich mir hier in Bayern einen Kategorie2 Hund anschaffen kann ohne irgendwas falsch zu machen.

Als erstes muss ich zur Gemeinde und mein "berechtigendes Interesse" zur Haltung von "Gefährlichen Tierarten" Art.37 LStVG hier:Kategorie2 Hunde
vorbringen und anfragen ob sie mir ein "vorläufiges Negativzeugnis" für einen Welpen ausstellen oder?
(bei Riesenschlangen wäre ein "berechtigendes Interesse" die Zucht und der Handel damit. Klingt hart aber wenn man da Hobby oder Liebhaberei angibt kommt man nicht weit, ist das hier auch so?)

Wie bereite ich mich auf diesen wohl wichtigsten Schritt am besten vor?
Was kann man alles vorlegen?

Wie würde es weitergehen?

Geändert von Waldläufer (29.08.2010 um 15:05 Uhr) Grund: Bindestrich ergänzt
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  #2 (permalink)  
Alt 29.08.2010, 15:12
Benutzerbild von cane de presa
Privatier
 
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Standard AW: Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern

Zitat:
Als erstes muss ich zur Gemeinde und mein "berechtigendes Interesse" zur Haltung von "Gefährlichen Tierarten" Art.37 LStVG hier:Kategorie2 Hunde
vorbringen und anfragen ob sie mir ein "vorläufiges Negativzeugnis" für einen Welpen ausstellen oder?
NEIN
"berechtigendes Interesse" gibts nur bei Kat.1
Bedeutet KAt.1 nur Tierheim Hunde möglich

Zitat:
Was kann man alles vorlegen?
Nichts.Hochstens bei der Anmeldung,stammbaum papiere.
aber selbst das wird nicht gefordert.

Man kann kein Hund Anmelden ohne ihn zu Besitzen

Vorherige ankündigung kann sogar nach hinten los gehen.
__________________

Geändert von cane de presa (29.08.2010 um 15:16 Uhr)
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  #3 (permalink)  
Alt 29.08.2010, 18:01
Benutzerbild von Lucy
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Beiträge: 3.240
Standard AW: Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern

Also ich bin zur gemeinde gegangen und habe gesagt ich werde mir einen Cane Corso anschaffen!

Er hat gesagt okay wenn sie ihn haben Impfpass vorbei bringen und Chipnummer!

Okay ich hatte ihn hab den Impfpass gebracht, er hat ihn kopiert und ich habe ihn noch angemeldet wegen Steuern!
Ne woche drauf hatte ich das Negativ zeugnis und fertig!

Mein Typ vom Ordnungsamt hat sich gefreut das ich davor gesagt habe das ich einen will und gesagt er findet das super, somit hatte ich schon nen guten eindruck gemacht
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Man soll dem Leib etwas Gutes bieten, damit die Seele Lust hat, darin zu wohnen. -Winston Churchill
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  #4 (permalink)  
Alt 29.08.2010, 18:03
Benutzerbild von Hola
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern

wir haben vorher nix gemacht, haben ihn angemeldet, hatten nie ein vorlaufiges Zeugnis und haben ganz regulär unseren WT gemacht und fertig!
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Viele Grüße aus dem Haus das verrückte macht!
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  #5 (permalink)  
Alt 29.08.2010, 19:47
Benutzerbild von Monty
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Standard AW: Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern

Nichts machst du vorher...außer dir in Ruhe einen Hund aus zu gucken. Wenn du ihn hast meldest du ihn bei der Steuer an (Versichern solltest du ihn auch, ist aber keine gesetzliche Pflicht)

Dann beantragst du bei der Gemeinde ein vorläufiges Negativzeugnis (wenn der Hund unter 18 Monaten ist) das müssen Sie dir ausstellen, weil Bayern davon ausgeht das Junghunde ungefährlich sind.
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L.G Monty und die Rasselbande:

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  #6 (permalink)  
Alt 30.08.2010, 19:03
Ritter / Edle
 
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Standard AW: Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern

Danke für die vielen Antworten
jetzt bin ich schon ein bisschen beruhigter.
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  #7 (permalink)  
Alt 05.09.2010, 13:15
Benutzerbild von corso
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Standard AW: Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern

hmm bei uns war das so, wir haben unseren cc geholt mit 6 mon. habe ich ihn angemeldet und die beim oa haben gesagt der braucht vorläufiges wt und mit 18 monaten nochmal

dann habe ich mit unserem nachbarn geredet er ist hundetrainer und gutachter für hunde und er hat gesagt brauchst du jetzt noch nicht machen erst mit 18 mon. alles andere ist geldmacherei, das wär blödsinn...
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  #8 (permalink)  
Alt 06.09.2010, 02:21
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern

ein Besitzer vonLukes Bruder musste in Bayern den Hund auch vorher anmelden..also sagen das er einen anschaffen will....das sagte manauf dem Rathaus
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  #9 (permalink)  
Alt 06.09.2010, 12:12
Benutzerbild von Lucy
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern

es kommt immer auf die Gemeinde drauf an!

Erste gemeinde hab ich alles brav sauber davor informiert!
Jetzige gemeinde hingegangen und gesagt das sich mit CC her zieh und ob das geht usw

Der hat mich gefragt ob ich schon hier wohne? Hab ne gesagt und er hat dann gesagt ich solle mich wieder melden wenn es den so weit wäre!
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  #10 (permalink)  
Alt 06.09.2010, 19:02
Benutzerbild von Monty
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Beiträge: 3.557
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Standard AW: Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern

Nein , es kommt nicht auf die Gemeinde an. Das Gesetz ist für ganz Bayern verbindlich.

Leider haben die meisten Gemeinden keinen Plan und kramen das Gesetz nicht einmal vor, wenn jemand einen gelisteten Hund anmelden mag. Die "zuständigen" Sachbearbeiter , machen dies meist nur nebenher und nur in Städten gibt es Sachbearbeiter die nichts anderes machen.

Meist agieren diese Angestellten, dann oft wie sie es eben für richtig halten und mit dem was Sie so im Kopf haben. Da werden dann schon mal Sachen verlangt, die zu anderen Bundesländern gehören wie z.B. Sachkundenachweis, Führungszeugnis, Versicherungspflicht, selbst das blaue Halsband wurde schon in Bayern gefordert.

Ich finde es besonders toll, wenn dann immer die Nichtbayern sich zu Wort melden und behaupten "man" sagt...

btw. Ich habe auch in einen knapp 100 Seelenort auch schon erlebt, das die Anmeldung eines Mastinos als Listenhund scheiterte, weil der Bürgermeister sagte" Blödsinn, Kampfhund? mach ich nicht mit den Schmarrn"
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Geändert von Monty (06.09.2010 um 19:06 Uhr)
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