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  #1 (permalink)  
Alt 09.10.2010, 13:32
Benutzerbild von Monty
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 16.01.2007
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Standard AW: Maulkobzwang

Zitat:
Zitat von LukeAmy Beitrag anzeigen
Besucherhunde sind normalerweise in keinem Bundesland ein Problem.
Einfach beim zuständigen Innenministerium oder beim zuständigen OA der Stadt nachfragen, wie du deinen Hund zu führen hast.
Manche sind kulant, andere weniger.
Aber immer schriftlich geben lassen.
Das ist falsch!

Wenn du etwas nicht sicher weißt, dann schreibe bitte nichts dazu. Der Betroffene wird dadurch nur verwirrt, kommt event. in Schwierigkeiten. Oder mache deutlich, das dies dein persönlicher Glaube Wissenstand ist, aber bitte verallgemeinere nicht.

Wenn ich z.B. mit meinen (Standard) Bullterrier, der hier in Bayern Kat2 ist nach Ba Wü will, habe ich dort Maulkorb und Leinenzwang.

Übrigens: Wenn man mit einem Staff-Bull und einem Bullterrier von Ludwigshafen über die dortige Brücke nach Mannheim schlendert, muss man inmitten der Brücke Leine und Maulkorb wechseln, weil dann urplötzlich der Bullterrier gefährlich wird und der Staff-Bull zu einem harmlosen Hündchen mutiert.
Dieser Satz steht bei einigen in der Signatur und ist leider wahr.

Am OA nach zu fragen z.B. auf einen bayrischen kannst dir komplett schenken. Ich kenne keine Gemeinde die korrekte Auskunft gibt.

Alle reden von Auflagen die einzuhalten sind, in Bayern. Vergessen aber wohl wissend das dies auf Besuchshunde so nicht im Gesetz steht.

Das Gesetz in HH kenne ich nicht so gut, weiß aber das es erst letztes Jahr(?) gelockert wurde.
Vielleicht findest du hier die nötigen Infos:
http://www.hund-sein-in-hamburg.de/h...kampfhunde.php
__________________
L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4

Geändert von Monty (09.10.2010 um 13:42 Uhr)
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  #2 (permalink)  
Alt 09.10.2010, 13:41
bx-junkie
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Maulkobzwang

Zitat:
Zitat von Monty Beitrag anzeigen
Das ist falsch!

Wenn ich z.B. mit meinen (Standard) Bullterrier, der hier in Bayern Kat2 ist nach Ba Wü will, habe ich dort Maulkorb und Leinenzwang.

Am OA nach zu fragen z.B. auf einen bayrischen kannst dir komplett schenken. Ich kenne keine Gemeinde die korrekte Auskunft gibt.

Alle reden von Auflagen die einzuhalten sind, in Bayern. Vergessen aber wohlwissend das dies auf Besuchshunde so nicht im Gesetz steht.
Soviel wie ich weiß, hat Monty da recht...wenn Maulkorbzwang für nicht geteste Hunde in dem Bundesland herrscht, gilt das auch für alle Besucherhunde, da man ja nicht dort einen Test zur Maulkorb bzw. Leinenbefreiung abgelegt hat, also wird jeder Besucherhund wie ein nicht getester Hund gehandelt. Auch wenn Andre / Aimee hier auf dieselbe Frage das geantwortet hat...
http://www.molosserforum.de/allgemei...9-hamburg.html

Gerade in HH wäre ich da vorsichtig und würde wahrscheinlich gar nicht erst mit meiner BX dorthin fahren, wenn es sich aber nicht vermeiden lässt, dann würde ich ihr um allem Ärger aus dem Weg zu gehen einen Maulkorb anziehen!
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