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AW: Endlich ein Garten - aber welcher Hund?
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Die Frage wie hoch der BM springt, ist völlig irrelevant. Es gibt Vorschriften/Gesetze an die man sich nun mal zu halten hat. Aber um deine Frage trotzdem zu beantworten. Einer meiner beiden springt beim TA aus dem Stand auf den Behandlungstisch (für den wäre so ein Zäunchen von 80-120cm überhaupt kein Hinderniss), der andere springt überhaupt nicht, der rennt einfach (wenn nicht stabil genug) durch durch den Zaun :D. Sollte dein zukünftiges Familienmitglied und die Rottis vom Nachbarn sich nicht grün sein, hast du bei 1,20m ein ernsthaftes Problem. Insofern find ich die Vorgaben vom O-Amt nachvollziehbar und in Ordnung. Haltergenehmigung sollte kein Problem sein, falls Führungszeugnis ok, du die notwendige Sachkunde nach §4...Nr.2/§10 erbracht hast und die richtige Unterbringung gewährleistet ist ;). Solltest du dich besser vor Anschaffung des Hundes drum kümmern, kann sonst mächtig Ärger geben. In deinem Fall würde ich dir eher zu einer Hündin raten, aber das ist meine persönliche Meinung. Hast du dich mit den Auflagen und den damit verbundenen Gebühren auseinander gesetzt? :lach4: |
AW: Endlich ein Garten - aber welcher Hund?
So jetzt bin ich schlauer, es steht bei uns im Siedlungsbebauungsplan das der Zaun nicht höher sein darf als 80 cm! Genau wie da drin steht das alle Dächer Rote Ziegel haben müssen und die Bäume nicht höher sein dürfen als 3,50 der Anwalt sagte aber auch das ein Zaun rein rechtlich nur dann ein Zaun ist wenn er einen sichtschutz darstellt .....
Nein, ich habe mich nicht mit den verbundenen Gebühren beschäftigt! |
AW: Endlich ein Garten - aber welcher Hund?
Dann kannst Du ein Problem bekommen, wenn das O-Amt Dir eine andere Höhe vorschreibt!
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AW: Endlich ein Garten - aber welcher Hund?
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AW: Endlich ein Garten - aber welcher Hund?
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Ich wäre damals schon froh gewesen, wenn ich gewusst hätte, was denen so alles einfällt. Obwohl das selbstverständlich auch nichts an meiner Entscheidung geändert hätte!!! Ich habe hier in der Kommune z.B. Glück mit der Steuer. Hier wird er besteuert wie jeder andere Hund auch, solange er nicht auffällig wird. Ein paar Bezirke weiter wird er erstmal mit ca. 600,-€ eingestuft, bis er durch den WT bewiesen hat, das er nicht gefährlich ist. Ich finde es durchaus vernünftig und legitim, sich vorab mit den anfallenden Auflagen/Kosten/Gebühren auseinander zu setzten. Solltest du mich also missverstanden haben, nochmals :sorry::sorry:. |
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