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Landratsamt muss Rottweiler und Schäferhunde gleich behandeln
15.11.2010, 16:16 Uhr | DAPD München (dapd-bay). Entweder alle an die Leine oder keiner: Wenn eine Gemeinde erlaubt, Schäferhunde frei laufen zu lassen, darf sie für Kampfhunde mit bestandenem Wesenstest keinen Leinenzwang anordnen. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor. Alleine aufgrund der Rasse sei eine unterschiedliche Behandlung von Kampfhunden mit bestandenem Wesenstest und anderen großen und kräftigen Hunden nicht zu rechtfertigen. Im konkreten Fall hatten die Halter des Rottweilers "Flo" gegen den von einer Verwaltungsgemeinschaft verhängten Leinenzwang geklagt. Ein Gutachter hatte seine Haltung als unbedenklich eingestuft. Dennoch wurde der Leinenzwang angeordnet und dabei unter anderem mit der enormen Beißkraft von Rottweilern argumentiert. Diesen Beschluss hob der Verwaltungsgerichtshof nun auf. Grundsätzlich steht das Gericht einem Leinenzwang für große und kräftige Hunde durchaus positiv gegenüber, wie aus dem Urteil hervorgeht. In der Regel bestehe eine "konkrete Gefahr für Leib und Leben Dritter", wenn große kräftige Hunde auf öffentlichen Straßen und Wegen frei umherliefen. Angesichts der möglichen "gravierenden Folgen", reiche bereits eine geringe Wahrscheinlichkeit eines Vorfalls aus, um damit Anordnungen wie den Leinenzwang zu rechtfertigen. Nur dürften dabei eben nicht alleine auf Grund der Rasse Unterschiede gemacht werden. (Aktenzeichen 10 BV 06.3053) http://nachrichten.t-online.de/landr...-schaeferhunde -gleich-behandeln/id_43444592/index
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Ein Affe verliert erst die Angst vor den roten Beeren, wenn er sieht, dass sie auch ein anderer isst. Äffchen sieht's und machts nach. So einfach ist das. Dr. Gregory House |
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